Das Video von Fischer beim Sex mit Prostituierten führte zu Verurteilungen. Journalist beantragt Revision. Otti entlässt seine Beraterin.

München. Unmittelbar nach dem Prozess um seine Prostituierten-Affäre hat der Schauspieler Ottfried Fischer seine PR-Beraterin entlassen. „Der Agenturvertrag ist mit sofortiger Wirkung einvernehmlich aufgehoben worden“, sagte Fischers Anwalt Christoph Knauer am Dienstag. Grund für die Entscheidung war offensichtlich die Aussage der 59-Jährigen vor dem Amtsgericht München. Sie hatte sich am Montag weitgehend den Angaben eines angeklagten ehemaligen „Bild“-Mitarbeiters angeschlossen. Sie bestritt, dass dieser sie unter Druck gesetzt hatte, um an ein Interview mit dem an Parkinson erkrankten Schauspieler zu kommen.

“Ich denke, es war eine Art von Nettigkeit, mich anzurufen und mich über das Video zu informieren“, betonte die 59-Jährige. Solche „Deals“ mit der Presse gebe es häufiger, sagte sie. „Es ist immer eine Form von Handel.“ Ottfried Fischer hatte das ganz anders wahrgenommen. Die PR-Beraterin, die kurz nach dem Bekanntwerden der Prostituierten-Affäre am 12. Oktober 2009 seine Vertretung übernommen hatte, habe ihm gesagt „wenn du denen nichts gibst, dann verlierst du deinen Pfarrer Braun, dann bist du am Ende“, sagte Fischer im Prozess. “Wir waren überrascht, dass sie sich so positiv für den Angeklagten und den Springer Verlag geäußert hat und wir haben die Aussage den Akten nach anders gesehen“, sagte Fischers Anwalt Knauer zu der Zeugenaussage der 59-Jährigen einen Tag nach der Verhandlung.

In dem Prozess ging es um ein Video, das den Schauspieler beim Sex mit zwei Prostituierten zeigte. Zwei der Angeklagten hatten nach Ansicht des Gerichts eine der Prostituierten im Sommer 2009 angestiftet, ihr Treffen mit dem Schauspieler in dessen Münchner Wohnung zu filmen. Anschließend verkaufte einer weiterer Angeklagter das Video an den „Bild“-Mitarbeiter für 3500 Euro.

Mit dem Material soll der Journalist den Kabarettisten anschließend unter Druck gesetzt und zur Mitwirkung an drei Artikeln des Blattes bewegt haben. Die vier neben dem Journalisten angeklagten Täter wurden zu Geldstrafen zwischen 600 und 3600 Euro verurteilt . Der inzwischen vom Springer-Verlag (“Bild“) zu einem anderen Medium gewechselte Journalist erhielt mit 180 Tagessätzen à 80 Euro die höchste Geldstrafe von zusammengerechnet 14 400 Euro. Der Springer Verlag kritisierte die Entscheidung als „falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar.“

Unterdessen ist bekannt geworden, dass der Journalist, der den Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt haben soll, gegen seine Verurteilung Berufung einlegen will.