Video von Fischer beim Sex mit Prostituierten führte zu Verurteilungen. Sprecher des Redakteurs: “Das Urteil ist nicht hinnehmbar“

München. Nach nur einem Verhandungstag fielen im Prozess um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre von Schauspieler Ottfried Fischer die Urteile: Alle fünf Angeklagten sind zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht München befand die drei Männer und zwei Frauen am Montag der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen für schuldig. Der angeklagte Redakteur wurde darüber hinaus wegen Nötigung verurteilt. Er muss mit 14.400 Euro die höchste Geldstrafe der fünf Angeklagten zahlen (180 Tagessätze à 80 Euro).

Tobias Fröhlich, Sprecher des Axel-Springer-Konzerns, bei dem der verurteilte Redakteur tätig war, sagte zum dem Urteil: "Nach den eindeutigen Zeugenaussagen ist dieses Urteil falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar." Weiter erläuterte Fröhlich: "Das Urteil setzt künftig jede journalistische Recherche der Gefahr aus, kriminalisiert zu werden. Wir hoffen, dass die nächste Instanz diese Entscheidung revidieren wird."

Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, heimlich ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.

Mit diesem Video habe sich einer der Männer im September 2009 an den Redakteur der „Bild“-Zeitung gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

Zum Prozessauftakt hatten sich alle Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, dass im Falle „vollumfänglicher Geständnisse“ die Angeklagten mit Geldstrafen rechnen können. Die zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München teilweise ein und entschuldigten sich bei Fischer.

Der Journalist sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt, vielmehr seien das Gespräch und die Artikel zu Fischers Kontakten mit Prostituierten auf Initiative der Agentin des Schauspielers zustande gekommen.

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Angeklagte gestehen: Fischer beim Sex gefilmt

Die vier Männer und Frauen, die beschuldigt sind, Ottfried Fischer heimlich beim Sex gefilmt und das Video verkauft zu haben, haben ein Teilgeständnis abgelegt. Zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten im Prozess um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre des Schauspielers die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München teilweise ein. Außerdem entschuldigten sie sich bei Ottfried Fischer dafür, das Video gedreht und verkauft zu haben. Der mitangeklagte ehemalige „Bild“-Redakteur, der das Material erstanden hatte, sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt, vielmehr seien das Gespräch und die Artikel zu Fischers Kontakten mit Prostituierten im Herbst 2009 auf Initiative der Agentin des Schauspielers zustande gekommen.

Zuvor hatten sich alle Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, dass im Falle „vollumfänglicher Geständnisse“ die Angeklagten mit Geldstrafen rechnen können. Richter Hilmar Buch hatte die Verhandlung unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift für das Gespräch unterbrochen.

Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.

Mit diesem Video habe sich einer der Männer im September 2009 an den Redakteur der „Bild“-Zeitung gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

Der Journalist sagte jedoch aus, dieses Video sei nie zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. Er habe Fischers Agentin erst auf deren Nachfrage bestätigt, dass es ihm vorliege. Laut Fischers Anwalt Steffen Ufer ist das Video nach wie vor verschwunden. Der 29-Jährige ist mittlerweile nicht mehr für die „Bild“-Zeitung tätig. Er hat nach Angaben seines ehemaligen Arbeitgebers „ein lukratives Angebot eines anderen Verlags“ angenommen. Ein Sprecher des Verlages Axel Springer bezeichnete im Vorfeld des Prozesses die Vorwürfe der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten als „haltlos“. Es gebe „keinen Anhaltspunkt für eine Nötigung“. Vielmehr habe sich die Agentin von Fischer aus freien Stücken an die Zeitung gewandt.

Der Kabarettist und Schauspieler tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Für den Fall, dass Fischer als Zeuge aussagen muss, hatten seine Anwälte bereits vor Prozessbeginn angekündigt, den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Aussage ihres Mandanten zu beantragen.

Für den Prozess ist zunächst nur ein einziger Verhandlungstag angesetzt. Vier Zeugen sind geladen – darunter Ottfried Fischer selbst sowie seine Agentin.