Die Sex-Affäre um Ottfried Fischer wurde in einem Berufungsprozess erneut aufgerollt. Ein ehemaliger “Bild“-Redakteur wurde freigesprochen.

München. Schauspieler Ottfried Fischer hat bei seinem juristischen Feldzug gegen die Boulevardpresse eine Niederlage erlitten. Ein früherer "Bild“-Zeitungsredakteur wurde am Montag in zweiter Instanz vom Vorwurf der Nötigung Fischers freigesprochen. Nach Überzeugung des Landgerichts München gibt es keine Hinweise darauf, dass der Reporter den Fernsehstar mit einem Sex-Video unter Druck gesetzt hat, um ein Exklusiv-Interview mit ihm zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision einzulegen.

Fischer (“Der Bulle von Tölz“, „Pfarrer Braun“) war 2009 heimlich in Aktion mit Prostituierten gefilmt worden. Der Journalist erwarb die pikanten Aufnahmen und fragte bei Fischers PR-Agentin eine Stellungnahme des Schauspielers an. Vergangenen Oktober wurde der Reporter vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt, wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“.

Verweis auf die Pressefreiheit

Dieses Urteil hob das Landgericht in dem Berufungsverfahren auf. Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich sagte, im Rahmen der Pressefreiheit müsse der Ankauf von brisantem Material zu Recherchezwecken möglich sein. Ansonsten könnten Journalisten bei ihrer Arbeit „einpacken“.

Die Richterin sagte ferner, Fischer sei sicherlich ein Opfer in der Affäre, nicht jedoch des Reporters. Vielmehr habe die PR-Agentin, die Fischer für den Fall der Nicht-Kooperation mit der „Bild“ das Karriereende in Aussicht gestellt hatte, ihn zum Interview gedrängt. Der Journalist hingegen habe betont, dass ihm die Aufnahmen für eine Veröffentlichung zu heiß seien. „Es gab keine Drohung mit einem empfindlichen Übel“, konstatierte Hemmerich.

Fischer hofft auf nächste Instanz

Fischer, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, nannte diese Argumentation nach dem Urteilsspruch „abwegig“. „Die Pressefreiheit darf nicht zur Erpresserfreiheit werden“, sagte der Schauspieler. Fischer hatte stets betont, ohne den Hinweis des Reporters auf das Video in seinem Besitz hätte er dem Blatt kein Interview gegeben. Die Anwälte des Journalisten bezeichneten das Urteil indes als „beeindruckend für die Pressefreiheit“.

Zwei Prostituierte und ihre beiden Zuhälter wurden bereits rechtskräftig verurteilt, weil sie das Video mit Fischer gedreht hatten. Damit wollten sie erreichen, dass Fischers Kreditkartenfirma angeblich noch ausstehende Gelder für sexuelle Dienste überweist. Der pikante Film ging dann für ein Info-Honorar an den damaligen „Bild“-Reporter. Die Affäre kam an die Öffentlichkeit und bald darauf erschien ein Exklusiv-Interview mit Fischer in dem Blatt.