Die Sex-Affäre um Ottfried Fischer wird in einem Berufungsprozess erneut aufgerollt. Ein ehemaliger “Bild“-Redakteur bestreitet Nötigung.

München. Der Schauspieler und Kabarettist Ottfried Fischer könnte eine Niederlage in seinem juristischen Streit gegen die "Bild“-Zeitung erleiden: Das Landgericht München I ließ in der Neuauflage des Prozesses um ein Sexvideo Fischers erkennen, dass es einen in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilten früheren "Bild“-Journalisten wohl freisprechen wird. Fischer kam zum Auftakt am Dienstag nicht zu Wort, er soll am 28. März vernommen werden.

Fischer versucht seit längerem, sich wegen der delikaten Affäre vor Gericht zu wehren: Zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu wurden bereits verurteilt, weil sie heimlich ein Video von Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten gedreht und Bilder daraus zu Fischers Kreditkartenfirma geschickt hatten, um den Anspruch auf angeblich vereinbarten Dirnenlohn in Höhe von 74.000 Euro zu belegen.

Einer der Männer hatte das Video an den damaligen „Bild“-Reporter weitergegeben, dem Fischer bald darauf ein Exklusiv-Interview gab. Das Amtsgericht München verurteilte den inzwischen zu einem anderen Verlag gewechselten Reporter zu 14.400 Euro Geldstrafe, weil dieser Fischer mit Hinweis auf das Video zu dem Interview genötigt haben soll.

Der Journalist bestreitet die Vorwürfe und ging deshalb in Berufung. Seine Anwälte und der Springer-Verlag sehen in dem Ersturteil einen Angriff auf die Pressefreiheit. In einer Erklärung zu Beginn des Prozesses warfen die Verteidiger des Journalisten der Staatsanwaltschaft vor, bisher wesentliche Aspekte unberücksichtigt gelassen zu haben. So sei von der Anklage und auch vom Amtsgericht nicht darauf eingegangen worden, dass die damalige Berichterstattung über Fischer für diesen positiv ausgefallen sei - allein deshalb liege keine Nötigung vor.

Auch die Vorsitzende Richterin Susanne Emmerich schloss sich dieser Haltung der Verteidigung zu Prozessbeginn am Dienstag an. „Das ist doch für den Herrn Fischer total positiv gelaufen“, sagte sie über den Tenor der „Bild“-Berichte und zeigte sich verwundert, dass der als „Bulle von Tölz“ und „Pfarrer Braun“ beliebte Schauspieler überhaupt gegen die Zeitung vorgegangen sei. Außerdem gebe es bei Fischers damaliger PR-Beraterin als wichtigster Zeugin Widersprüche in den Aussagen, was gegen eine Verurteilung spreche. Die PR-Beraterin sagte wie auch im ersten Verfahren aus, dass es keinen Druck des Journalisten mit dem Video gegeben habe. Allerdings machte sie auch widersprüchliche Angaben.

Fischers Anwalt Florian Ufer räumte am Rande des Prozesses ein, dass nun nicht mehr mit einer Verurteilung wegen Nötigung zu rechnen sei. Er hoffe aber, dass das Gericht in seinem Urteil klarstellen werde, dass mit unsauberen Methoden gearbeitet worden sei. Dagegen sagte der Verteidiger des Journalisten, Fischer betreibe „Rufmord“. Der Schauspieler habe in der Vergangenheit immer wieder Fragestellungen aus seinem höchstpersönlichen Lebensbereich wie etwa seine Parkinson-Erkrankung genutzt, um für sich Publicity zu machen. Da sei es nicht in Ordnung, wie er nun vorgegangen sei.