Die Sex-Affäre um Fischer geht in die dritte Instanz. Der Schauspieler und die Anklage haben Revision gegen den Freispruch eines Redakteurs eingelegt.

München. Der Prozess um ein Sex-Video von Kabarettist und Schauspieler Ottfried Fischer (58) geht in die dritte Instanz. Wie das Oberlandesgericht München am Donnerstag mitteilte, ist die Revision des Freispruchs eines ehemaligen „Bild“-Reporters vor dem Landgericht für den 27. März im OLG terminiert. Der Angeklagte war im Mai 2011 von dem Vorwurf freigesprochen worden, er habe Fischer genötigt und seinen höchstpersönlichen Lebensbereich durch unbefugte Bildaufnahmen verletzt. Vor dem Amtsgericht war er dagegen im Oktober 2010 noch zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Fischer (“Der Bulle von Tölz“) hatten umgehend nach dem Urteil Revision angekündigt. „Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird“, sagte der an Parkinson erkrankte Schauspieler damals.

Der Ex-“Bild“-Reporter soll den Schauspieler und Kabarettisten mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. Er hatte das Video, das Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt, für ein sogenanntes Info-Honorar bekommen. Die Verteidigung des Journalisten plädierte vor dem Landgericht mit Erfolg auf Freispruch, da die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo ein „Bestandteil journalistischer Recherche“ und von der Pressefreiheit gedeckt sei.