Der Schauspieler betont, einer Boulevard-Zeitung nur von seiner Affäre erzählt zu haben, weil ein Reporter ihn mit dem intimen Video konfrontierte.

München. Ottfried Fischer hat im Prozess um die Prostituierten-Affäre ausgesagt, er hätte der „Bild“-Zeitung kein Interview gegeben, wenn nicht ein Video seiner Treffen mit zwei Prostituierten aufgetaucht wäre. „Dann hätte ich eigentlich keinen Grund gehabt“, sagte der Schauspieler am Montag bei dem Prozess um seine Sex-Affäre vor dem Amtsgericht München.

Er habe sich nur zu einer Zusammenarbeit mit der Zeitung bereiterklärt, weil ihm seine PR-Beraterin gesagt habe: „Wenn du denen nichts gibst, dann verlierst du deinen Pfarrer Braun, dann bist du am Ende.“ Außerdem habe er die negative Berichterstattung nicht mehr ertragen und den „Strohhalm“ des Interviews ergriffen.

Zwei Männer und zwei Frauen sind angeklagt, den 56-Jährigen im Sommer 2009 heimlich beim Sex mit Prostituierten in seiner Münchner Wohnung gefilmt zu haben. Einer von ihnen soll eine CD mit den Aufnahmen anschließend an einen ehemaligen Mitarbeiter der Zeitung verkauft haben, der sich nun ebenfalls vor Gericht verantworten muss. Diesem wird vorgeworfen, den Kabarettisten mit dem Material unter Druck gesetzt und zur Mitwirkung an drei Artikeln des Blattes bewegt zu haben. Er bestreitet dies.

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Angeklagte gestehen: Fischer beim Sex gefilmt

Die vier Männer und Frauen, die beschuldigt sind, Ottfried Fischer heimlich beim Sex gefilmt und das Video verkauft zu haben, haben ein Teilgeständnis abgelegt. Zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten im Prozess um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre des Schauspielers die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München teilweise ein. Außerdem entschuldigten sie sich bei Ottfried Fischer dafür, das Video gedreht und verkauft zu haben. Der mitangeklagte ehemalige „Bild“-Redakteur, der das Material erstanden hatte, sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt, vielmehr seien das Gespräch und die Artikel zu Fischers Kontakten mit Prostituierten im Herbst 2009 auf Initiative der Agentin des Schauspielers zustande gekommen.

Zuvor hatten sich alle Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, dass im Falle „vollumfänglicher Geständnisse“ die Angeklagten mit Geldstrafen rechnen können. Richter Hilmar Buch hatte die Verhandlung unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift für das Gespräch unterbrochen.

Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.

Mit diesem Video habe sich einer der Männer im September 2009 an den Redakteur der „Bild“-Zeitung gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

Der Journalist sagte jedoch aus, dieses Video sei nie zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. Er habe Fischers Agentin erst auf deren Nachfrage bestätigt, dass es ihm vorliege. Laut Fischers Anwalt Steffen Ufer ist das Video nach wie vor verschwunden. Der 29-Jährige ist mittlerweile nicht mehr für die „Bild“-Zeitung tätig. Er hat nach Angaben seines ehemaligen Arbeitgebers „ein lukratives Angebot eines anderen Verlags“ angenommen. Ein Sprecher des Verlages Axel Springer bezeichnete im Vorfeld des Prozesses die Vorwürfe der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten als „haltlos“. Es gebe „keinen Anhaltspunkt für eine Nötigung“. Vielmehr habe sich die Agentin von Fischer aus freien Stücken an die Zeitung gewandt.

Der Kabarettist und Schauspieler tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Für den Fall, dass Fischer als Zeuge aussagen muss, hatten seine Anwälte bereits vor Prozessbeginn angekündigt, den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Aussage ihres Mandanten zu beantragen.

Für den Prozess ist zunächst nur ein einziger Verhandlungstag angesetzt. Vier Zeugen sind geladen – darunter Ottfried Fischer selbst sowie seine Agentin.