Die Sex-Affäre um Ottfried Fischer wird in einem Berufungsprozess erneut aufgerollt. Ein ehemaliger “Bild“-Redakteur bestreitet Nötigung.

München. In der Affäre um ein Sex-Video von Ottfried Fischer hat der Schauspieler am Mittwoch im Berufungsprozess ausgesagt, dass er sich „unter Druck gesetzt“ gefühlt habe. Fischer, der in dem Verfahren vor dem Landgericht München Nebenkläger ist, habe sich auf Interviews mit der „Bild“-Zeitung nur eingelassen, weil er wusste, dass dort das Sex-Video vorlag. „Von dem Moment an, als ich wusste, dass die „Bild“-Zeitung das Video hat, habe ich Angst gehabt“, sagte er vor Gericht.

Fischer (“Der Bulle von Tölz“) war 2009 beim Sex mit Prostituierten in seiner Wohnung gefilmt worden; das Video ging für ein Honorar an die „Bild“-Zeitung. Der angeklagte Journalist soll ihn damit dann - über Fischers damalige PR-Agentin - zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben, behauptet der Schauspieler. Er sprach von einer Mail seiner früheren Agentin, wonach er der Zeitung drei Interviews geben und dafür dann das Video bekommen sollte.

Die Verteidigung des Journalisten hatte in dem erneuten Verfahren zuvor ausgesagt, Fischer sei nicht genötigt worden. Er und seine damalige Agentin hätten sich vielmehr zu dem Interview entschlossen, weil sie sich Vorteile aus einer offensiven Pressearbeit versprochen hätten. Zum Auftakt des Berufungsprozesses hatte die ehemalige PR-Agentin ebenfalls gesagt, der Reporter habe praktisch keinen Druck ausgeübt, um an ein Interview mit Fischer zu kommen.

Der Staatsanwalt nahm einen Antrag zurück, mit dem er prüfen lassen wollte, ob Fischer eventuell nicht nur genötigt wurde, sondern sogar von der „Bild“-Zeitung erpresst. Fischer hatte zuvor gesagt, er habe von dem Blatt niemals Geld für seine Interviews bekommen.

Der inzwischen beim Bauer-Verlag tätige Journalist war in erster Instanz wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten er und auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.