Die Sex-Affäre um Ottfried Fischer wird in einem Berufungsprozess erneut aufgerollt. Ein ehemaliger “Bild“-Redakteur bestreitet Nötigung.

München. Der Berufungsprozess um ein Sex-Video von Ottfried Fischer zieht sich in die Länge. Das Münchner Landgericht musste das Verfahren am Montag ohne Fischer fortsetzen. Der an Parkinson erkrankte Schauspieler habe ein Attest vorgelegt und könne aus gesundheitlichen Gründen nicht zu seiner Zeugenaussage erscheinen, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich. Fischer ist in dem Prozess Nebenkläger.

Fischer (“Der Bulle von Tölz“) war 2009 beim Sex mit Prostituierten in seiner Wohnung gefilmt worden; das Video ging für ein sogenanntes Info-Honorar an die „Bild“-Zeitung. Der angeklagte Journalist soll ihn damit dann zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben, behauptet Fischer.

Die Verteidigung des Journalisten sagt, Fischer sei nicht genötigt worden. Fischer und seine Agentin hätten sich vielmehr zu dem Interview entschlossen, weil sie sich Vorteile aus einer offensiven Pressearbeit versprochen hätten. Zum Auftakt des Berufungsprozesses vor rund zwei Wochen hatte die ehemalige PR-Agentin diese Version gestützt. Die 59-Jährige hatte entgegen früheren Angaben bei Vernehmungen vor Gericht ausgesagt, der Reporter habe praktisch keinen Druck ausgeübt, um an ein Interview mit Fischer zu kommen.

Es gebe seitens der Ärzte keine Prognose, ob und wann Fischer vernehmungsfähig sei - es sei von der Tagesform abhängig, sagte die Richterin. Auch zwei andere Zeugen erschienen am Montag aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Anklage, Verteidigung und Nebenklage stellten mehrere Beweisanträge.

In erster Instanz war der angeklagte Journalist, der inzwischen beim Bauer-Verlag tätig ist, wegen Nötigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.