Laut Anklage sollen die Prostituierten auch die Unterschrift Fischers gefälscht haben, um Geld von seiner Kreditkarte abzubuchen.

München. Der Prozess um die Prostituierten-Affäre des Münchner Schauspielers Ottfried Fischer wird von diesem Montag an vor dem Münchner Amtsgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft mehreren Personen vor, Fischer im Sommer 2009 beim Sex gefilmt und ihn anschließend mit den Aufnahmen unter Druck gesetzt zu haben. Der 56 Jahre alte Kabarettist soll am Montagvormittag als Zeuge gehört werden. Noch am selben Tag könnte das Urteil fallen.

Insgesamt müssen sich fünf Menschen vor Gericht verantworten. Sie alle sollen laut Anklage den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ Fischers mit Bildaufnahmen verletzt haben. Darunter sind Prostituierte und Mittelsmänner. Ihnen droht gemäß Paragraf 201a des Strafgesetzbuches (StGB) Gefängnis von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Der 36 Jahre alte Hauptangeklagte soll die CD mit den Aufnahmen an einen ebenfalls angeklagten Ex-Mitarbeiter der „Bild“-Zeitung für 3500 Euro verkauft haben. Dieser bewegte Fischer laut Anklage durch den Erwerb des Films zur Mitwirkung an drei Artikeln seines Blattes. Der ehemalige „Bild“-Mitarbeiter ist deshalb außerdem wegen Nötigung angeklagt.

Die Axel Springer AG weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück: Die Anklageschrift kriminalisiere die journalistische Recherche und gefährde die Pressefreiheit, sagte Sprecher Tobias Fröhlich. Die PR-Agentin Fischers habe in Absprache mit dem Schauspieler ein Exklusiv-Interview mit der „Bild“-Zeitung vorgeschlagen, um den damals bekanntgewordenen Prostituierten-Vorwürfen entgegenzuwirken.

Unter dem Titel „Die Huren nutzten meine Krankheit aus!“ hatte der Schauspieler im Herbst 2009 in der „Bild“-Zeitung unter anderem über seine Parkinson-Erkrankung und über Prostituierten gesprochen. Diese sollen laut Anklage seine Unterschrift mehrfach gefälscht haben, um Geld von seiner Kreditkarte abzubuchen. Fischer wurde dadurch den Angaben zufolge zunächst um etwa 74 000 Euro geschädigt, bemerkte aber die Abbuchungen und reklamierte sie.

Das Betrugsdelikt wird gesondert vom aktuellen Verfahren verhandelt. Von einer der Prostituierten stammt auch das Video, das von dem Hauptangeklagten verkauft und mit dem Fischer später unter Druck gesetzt worden sein soll.