Der ehemalige “Bild“-Redakteur wurde im Prozess um die Sex-Affäre von Ottfried Fischer zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wird nun angefochten.

München. Der Fall Ottfried Fischer ist noch nicht beendet: Jetzt ficht die Staatsanwaltschaft München das Urteil gegen den ehemaligen "Bild“-Zeitungsredakteur im Prozess um die Sex-Affäre von Schauspieler Ottfried Fischer an. Wie die Sprecherin der Anklagebehörde, Barbara Stockinger, am Donnerstag auf sagte, wird der Berufungsantrag gegen den Mann weiter verfolgt. Die Berufung gegen die vier anderen Verurteilten habe die Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Eine Begründung dafür liegt nach Angaben Stockingers noch nicht vor.

Das Amtsgericht München hatte die drei Männer und zwei Frauen vor einem Monat der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen für schuldig befunden. Der angeklagte ehemalige „Bild“-Redakteur wurde darüber hinaus wegen Nötigung verurteilt. Er musste mit 14.400 Euro die höchste Geldstrafe der fünf Angeklagten zahlen (180 Tagessätze à 80 Euro). Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert.

Auch ehemaliger "Bild"-Redakteur legte Berufung ein

Nach dem Urteil hatten die Prozessbeteiligten eine Woche Zeit, Berufung einzulegen . Auch der Verurteilte selbst hat nach Angaben Stockingers Berufung eingelegt. Er fordere Freispruch.

Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, heimlich ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Daraufhin habe die Frau Im Sommer 2009 gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt. Dieses Video habe einer der Männer im September 2009 an den Redakteur der „Bild“-Zeitung verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

Zum Prozessauftakt hatten sich alle Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, dass im Falle „vollumfänglicher Geständnisse“ die Angeklagten mit Geldstrafen rechnen können. Die zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München teilweise ein und entschuldigten sich bei Fischer.

Der Journalist sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt, vielmehr seien das Gespräch und die Artikel zu Fischers Kontakten mit Prostituierten auf Initiative der Agentin des Schauspielers zustande gekommen. Ottfried Fischer hat diese Agentin daraufhin entlassen.