Die Zulassung von Studienbewerbern in Hamburg soll sozial gerechter und weiterbildungsfreundlicher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor.

Die Zulassung von Studienbewerbern in Hamburg soll sozial gerechter und weiterbildungsfreundlicher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der jetzt vom Senat beschlossen wurde. Darin wird unter anderem die sogenannte Härtefallquote von derzeit fünf auf 7,5 Prozent heraufgesetzt.

Bei Master-Studiengängen soll ein Nachteilsausgleich für Bewerber mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen eingeführt werden. Im Studiengang "Sozialökonomie" werden überdies 40 Prozent der Plätze für berufstätige Bewerber ohne Abitur reserviert. Die Anhebung der Härtefallquote soll sicherstellen, dass trotz gestiegener Bewerberzahlen auch diejenigen Studienanfänger einen Platz erhalten, die auf Hamburg als Wohn- und Studienort angewiesen sind. Dies betreffe vor allem Studierende mit Behinderungen oder solche, die aus familiären Gründen in der Hansestadt bleiben müssen.

Die 40-Prozent-Quote in "Sozialökonomie" für Bewerber ohne Hochschul-Zugangsberechtigung soll einen hohen Anteil von Studienanfängern mit Berufspraxis garantieren und damit einen wichtigen Beitrag für die Weiterbildung leisten.