Vatikan: Wer führt jetzt die Geschäfte? Wann wird der Papst beerdigt? Wie wird der neue gewählt? Was bedeuten schwarzer und weißer Rauch?

Hamburg. Ein Papst hat keinen Stellvertreter. Aber der Vatikan hat jahrhundertealte Regeln, was in der Zeit zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl eines neuen Pontifex zu geschehen hat, damit die katholische Kirche nicht führungslos ist und ein neues Oberhaupt gewählt werden kann. Zuletzt hat Johannes Paul II. 1996 diese Vorschriften in seinem Apostolischen Schreiben "Universis Dominici Gregis" (Hirte der gesamten Herde des Herrn) überarbeitet.

Die Schlüsselrollen in der "Zeit zwischen den Päpsten", der Sedisvakanz, haben dabei der Camerlengo (Kardinalkämmerer) und der Kardinaldekan (Vorsitzende des Kardinalskollegiums) inne. Die anderen Kardinalsstaatssekretäre und die Kardinalspräfekten - einer weltlichen Regierung vergleichbar - treten zurück. Im Amt bleiben nur noch der Großpönitentiar (zuständig für Buß- und Gnadenwesen), der Kardinalvikar der Diözese Rom, der Kardinalerzpriester der vatikanischen Basilika und der Generalvikar für die Vatikanstadt sowie der Almosenier (zuständig für Wohltätigkeit) wegen ihrer jeweiligen Aufgaben.

Der Camerlengo, der spanische Kardinal Eduardo Martiínez Somalo (78), regelt mit Hilfe dreier Kardinalassistenten - sie bilden zusammen die sogenannte Sonderkongregation - die laufenden Geschäfte. Das geschieht unter der Kontrolle des Kardinalskollegiums, das in wichtigeren oder strittigeren Angelegenheiten das letzte Wort hat.

Der Kardinaldekan, (der Deutsche Joseph Ratzinger) beruft das Kardinalskollegium ein. Er lädt alle Kardinäle (zur Zeit 183) in den Apostolischen Palast des Vatikans ein. Die wahlberechtigten Kardinäle unter 80 Jahren müssen kommen (zur Zeit 117), den anderen ist die Anwesenheit freigestellt, sie ist aber erwünscht. Das Kardinalskollegium kommt täglich in Form sogenannter Generalkongregationen zusammen. Die hohen Kirchenmänner tragen nun nicht mehr ihr Purpur, sondern als Zeichen der Trauer Violett. Als wichtigste Amtshandlung muß das Kardinalskollegium "Tag, Stunde und die Art und Weise bestimmen, wie der Leichnam des gestorbenen Papstes in die Vatikanische Basilika zu überführen ist, um dort zur Verehrung der Gläubigen aufgebahrt zu werden".

Der Leichnam des Papstes wird heute aus seinen Privatgemächern über den Petersplatz durch das Bronzetor in eine Kapelle des Petersdoms gebracht. Das Tor bleibt dann mit einer Kette verschlossen, bis ein neuer Papst gewählt ist. Die Trauerfeiern sollen "während neun aufeinanderfolgenden Tagen gehalten werden". Die Bestattung ist vier bis sechs Tage nach dem Tod vorgesehen. Am wahrscheinlichsten ist der Donnerstag. Dann werden zwei Millionen Menschen in Rom erwartet. Während der Trauertage tragen die Kardinäle einen schwarzen Talar.

Das Kardinalskollegium muß auch den Termin für das Konklave, die Papstwahl, festlegen. Es soll frühestens 15 und spätestens 20 Tage nach dem Tod des Papstes beginnen. Frühester Termin für das Konklave wäre also der 17. April. Alle wahlberechtigten Kardinäle müssen eine Unterkunft im "Domus Sanctae Marthae", einem Gästehaus auf dem Vatikan-Gelände, nehmen. Zu Beginn des Konklaves feiern sie vormittags im Petersdom eine Messe. Am Nachmittag begeben sie sich in Chorkleidung, unter dem Gesang "Veni Creator" den Beistand des Heiligen Geistes erflehend, in die Sixtinische Kapelle.

Die Kardinäle sind durch mehrere Eidesformeln zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt auch für etwaiges Hilfspersonal wie Ordenspriester verschiedener Sprachen für die Beichte, zwei Ärzte für Notfälle und notwendiges Pflegepersonal. Die Kardinäle dürfen nicht mit der Außenwelt in Verbindung stehen. Sie sollen "auch unter Zuhilfenahme zweier vertrauenswürdiger Techniker darauf achten, daß die Geheimhaltung . . . gesichert ist, indem sie sich vergewissern, daß kein Aufnahme- oder audiovisuelles Sendegerät von wem auch immer in die genannten Räume eingeführt wird".

Die Dauer der Wahl ist unbegrenzt. Am ersten Tag des Konklaves soll es nur einen Wahlgang geben, dann jeweils vier pro Tag. Nach mehreren Wahltagen sind Pausen vorgesehen. Wenn nach mindestens 30 Wahlgängen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten zustande kommt, genügt eine absolute Mehrheit. War ein Wahlgang erfolglos, werden den Wahlzetteln beim Verbrennen Substanzen beigemengt, damit schwarzer Rauch aufsteigt. Steigt weißer Rauch auf, ist ein neuer Papst gewählt. Die Kardinäle leisten das Gehorsamsversprechen. Es folgt ein Dankgebet, dann verkündet der erste der Kardinaldiakone dem wartenden Volk mit den Worten "Habemus papam" (Wir haben einen Papst) den Namen des neuen Papstes. Dieser erteilt sofort danach den Apostolischen Segen "urbi et orbi" von der Loggia des Petersdoms.