Vier Beschuldigte legen Teilgeständnisse ab. Sie hatten den Schauspieler beim Sex mit Prostituierten aufgenommen und das Material verkauft.

München. Die vier Männer und Frauen, die beschuldigt sind, Ottfried Fischer heimlich beim Sex gefilmt und das Video verkauft zu haben, haben ein Teilgeständnis abgelegt. Zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu räumten im Prozess um Nötigung und Verletzung der Privatsphäre des Schauspielers die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München teilweise ein. Außerdem entschuldigten sie sich bei Ottfried Fischer dafür, das Video gedreht und verkauft zu haben. Der mitangeklagte ehemalige „Bild“-Redakteur, der das Material erstanden hatte, sagte dagegen aus, er habe Fischer nicht mit einem Sex-Video zur Zusammenarbeit genötigt, vielmehr seien das Gespräch und die Artikel zu Fischers Kontakten mit Prostituierten im Herbst 2009 auf Initiative der Agentin des Schauspielers zustande gekommen.

Zuvor hatten sich alle Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch darauf geeinigt, dass im Falle „vollumfänglicher Geständnisse“ die Angeklagten mit Geldstrafen rechnen können. Richter Hilmar Buch hatte die Verhandlung unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift für das Gespräch unterbrochen.

Laut Staatsanwaltschaft hatten ein 36 und ein 44 Jahre alter Beschuldigter eine Frau angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe sie gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler beim Sex gefilmt.

Mit diesem Video habe sich einer der Männer im September 2009 an den Redakteur der „Bild“-Zeitung gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.

Der Journalist sagte jedoch aus, dieses Video sei nie zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. Er habe Fischers Agentin erst auf deren Nachfrage bestätigt, dass es ihm vorliege. Laut Fischers Anwalt Steffen Ufer ist das Video nach wie vor verschwunden. Der 29-Jährige ist mittlerweile nicht mehr für die „Bild“-Zeitung tätig. Er hat nach Angaben seines ehemaligen Arbeitgebers „ein lukratives Angebot eines anderen Verlags“ angenommen. Ein Sprecher des Verlages Axel Springer bezeichnete im Vorfeld des Prozesses die Vorwürfe der Münchner Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten als „haltlos“. Es gebe „keinen Anhaltspunkt für eine Nötigung“. Vielmehr habe sich die Agentin von Fischer aus freien Stücken an die Zeitung gewandt.

Der Kabarettist und Schauspieler tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Für den Fall, dass Fischer als Zeuge aussagen muss, hatten seine Anwälte bereits vor Prozessbeginn angekündigt, den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Aussage ihres Mandanten zu beantragen.

Für den Prozess ist zunächst nur ein einziger Verhandlungstag angesetzt. Vier Zeugen sind geladen – darunter Ottfried Fischer selbst sowie seine Agentin.

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Der Schauspieler Ottfried Fischer hat die 32000 Euro wieder, um die ihn zwei Prostituierte betrogen haben sollen. Fischer, der deswegen Anzeige erstattet hatte, sagte in der ARD-Talksendung „Beckmann“ Montagabend, auf seiner Kreditkartenabrechnung habe er Abbuchungen größerer Summen bemerkt, ohne dass er jemals einen der Belege unterschrieben habe. Zu den Hintergründen erklärte er: „Ich war von meiner Freundin getrennt, habe Zerstreuung gesucht und eine Dame kennengelernt, die aus dem Milieu war. Aber bei uns war es nie eine Geschichte, wo es ums Geld ging. Also für mich war das keine Prostitution.“

Dem Kabarettisten sei bewusst gewesen, dass seine Bekanntschaft aus dem Milieu war. Allerdings sei das ja noch kein Grund, jemanden zu diskriminieren. „Ich war ein bisschen blauäugig und schlichtweg ein bisschen blöd.“ Die Vorgänge empfinde er als Unrecht. „Ich musste was unternehmen. Ich habe einfach nicht eingesehen, so etwas durchgehen zu lassen. Das ist mein niederbayerisches Gemüt: von einem Gerechtigkeitsgefühl beseelt, das ich auch durchsetzen will“, begründete Fischer seine rechtlichen Schritte.

Das fragliche Geld habe er mittlerweile zurück. Angst, seinen guten Ruf zu verlieren, habe er nicht. „Ich wollte verhindern, dass das Unrecht sich durchsetzt auf meine Kosten. Ich sehe nicht ein, mich erpressen zu lassen. Und wenn der gute Ruf es nicht aushält, dass ich das Richtige tue, dann ist er kein guter Ruf. Wenn ich es nicht gemacht hätte, hätte jeder gesagt, es wird schon stimmen.“

Nach Angaben von Fischers Anwalt Christopher Mueller hatte der „Bulle von Tölz“ die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Den Prostituierten sei vorgeworfen worden, die Unterschrift des 55- Jährigen gefälscht zu haben, um das Geld von Fischers Kreditkarte abzubuchen, sagte der Anwalt.