Ottfried Fischer wurde beim Sex mit Prostituierten heimlich gefilmt. Der Hauptangeklagte hat die Aufnahmen einem Journalisten verkauft.

München. Erster Verhandlungstag: Der Prozess um die Prostituierten-Affäre von Ottfried Fischer ist am Montag kurz nach Beginn am Amtsgericht München unterbrochen worden. Die Verteidiger des Hauptangeklagten und eines Journalisten beantragten ein sogenanntes Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten. Daraufhin zogen sich Staatsanwalt, Richter und Anwälte zur Beratung zurück.

Laut Anklage hatten mehrere Personen den 56-Jährigen im Sommer 2009 beim Sex gefilmt und die Aufnahmen an einen Ex-Mitarbeiter der „Bild“-Zeitung verkauft. Der Journalist soll den Kabarettisten mit dem Material unter Druck gesetzt haben. Der Schauspieler ist selbst als Zeuge geladen, das Urteil könnte noch im Laufe des Tages fallen. Die Prostituierten sollen zudem Fischers Unterschrift gefälscht und insgesamt mehr als 74 000 Euro von seiner Kreditkarte abgebucht haben. Dieser Fall wird gesondert verhandelt.

Der 36 Jahre alte Hauptangeklagte soll die CD mit den Aufnahmen an den ebenfalls angeklagten Ex-Mitarbeiter der „Bild“-Zeitung für 3500 Euro verkauft haben. Dieser bewegte Fischer laut Anklage durch den Erwerb des Films zur Mitwirkung an drei Artikeln seines Blattes. Der ehemalige „Bild“-Mitarbeiter ist deshalb außerdem wegen Nötigung angeklagt. Die Axel Springer AG wies die Vorwürfe zurück. Die Anklage kriminalisiere die journalistische Recherche und gefährde die Pressefreiheit, sagte ein Sprecher.