Während Spezialisten auch aus Deutschland versuchen, geborgene Leichname zu identifizieren, sammelt und sortiert die thailändische Polizei Ausweise und Kreditkarten von Vermißten (Foto). Die Hoffnung, diese Menschen - zumeist Urlauber aus Europa - noch lebend zu finden, ist weitgehend geschwunden.

Aber wie und wann kann ein nicht geborgenes und identifiziertes Opfer dieser Katastrophe für tot erklärt werden? Maßgeblich für die deutschen Lebensversicherer ist üblicherweise das Verschollenheitsgesetz. Darin ist für verschiedene Arten von Unglücksfällen wie Flugzeugabsturz oder Schiffsuntergang geregelt, nach welchen Fristen jemand für tot erklärt werden kann. Anwendbar auf die verheerende Flutwelle in Südostasien wäre nach Angaben von Experten Paragraph 5, Absatz 1 des Gesetzes, der eigentlich Schiffskatastrophen regelt. Er sieht eine Frist von sechs Monaten nach dem Unglück vor. Wenn diese Frist abgelaufen ist und wenn die mutmaßlichen Opfer älter als 25 Jahre waren, können sie gerichtlich für tot erklärt werden. Dieses Verfahren kann rund drei Monate dauern.

Allerdings haben sich die deutschen Versicherer nach Informationen des Abendblatts darauf geeinigt, bei der Flut ungeachtet der gesetzlichen Fristen schnell und unbürokratisch zu helfen. So genügt es für den Marktführer Allianz wie auch für die Volksfürsorge, wenn Angehörige oder andere Personen glaubhaft machen können, daß der Versicherte sehr wahrscheinlich tot ist. Als Beleg könne etwa eine offizielle Mitteilung des Auswärtigen Amtes (auch eine Liste) oder eine Bescheinigung der im Katastrophengebiet eingesetzten Beamten von Landeskriminalämtern dienen. Wenn jemand ein solches Dokument vorweisen könne, werde die Versicherungssumme "unverzüglich" ausgezahlt.