Schon ab 30 000 Euro kann man eine eigene Namensstiftung gründen.

"Stifter wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben, indem sie einen Teil ihres Vermögens generationsübergreifend für einen guten Zweck arbeiten lassen", sagt Bernd Hermann, Erb- und Stiftungsmanager bei der HypoVereinsbank.

Die Zusammenarbeit mit Stiftern sei überaus positiv, weil diese von einem Enthusiasmus für ihre Stiftung erfüllt seien, der ansteckend wirke. Die Themen, die bei der Gründung einer Stiftung besprochen werden müssen, sind vielfältig und reichen von der Gestaltung der Satzung, die ein Rechtsanwalt oder Notar ausarbeiten sollte, bis zu Fragen der Vermögensverwaltung und des Steuerrechts.

"Das Hauptaugenmerk richtet sich natürlich auf den eigentlichen Stiftungszweck", sagt Hermann. Dieser sollte nicht zu einengend formuliert werden, damit der Vorstand im Sinne des Stifters Handlungsfreiheit habe. Außerdem müsse man vermeiden, dass der ursprüngliche Stiftungszweck eines Tages nicht mehr erfüllt werden könne, nur weil dieser zu eng gefasst wurde. "Was passiert zum Beispiel, wenn das Projekt, das man seit Jahren förderte, eines Tages aufhört zu exisitieren", gibt der Stiftungsmanager zu bedenken.

Um eine selbstständige Stiftung zu gründen, muss man mindestens 50 000 Euro in das Grundkapital der Stiftung einbringen können. Der eigentliche Stiftungszweck wird dann aus den Erträgen erfüllt. Diese Summe sei aber nur eine juristische Vorgabe, sagt Rolf Steffens, Stiftungsmanager bei der HSH Nordbank.

Als wirtschaftliche Größe sollte sich das Grundkapital besser im höheren sechsstelligen Bereich bewegen, damit eine Stiftung sinnvoll arbeiten könne. Die meisten Stiftungen, die über ein Stiftungskapital von einer Million Euro und weniger verfügten, seien fördernd tätig, indem sie Projekte auf Antrag finanziell unterstützten. Eigene Projekte würden dagegen überwiegend von den großen Stiftungen initiiert.

Das bedeutet aber nicht, dass das Thema Stiftung nur für sehr vermögende Personen ein Thema sei, betont Diana Sponagel, Stiftungsmanagerin bei der Hypo Vereinsbank. "Ab 30 000 Euro steht einem die Möglichkeit offen, eine eigene Namensstiftung als Treuhandstiftung zu gründen." Auch bei einem höheren potenziellen Gründungskapital sei es mitunter sinnvoller, eine Treuhandstiftung unter dem Dach einer bestehenden Stiftung mit bereits vorhandenen Projekten zu gründen. "Besser einige wenige schlagkräftige Stiftungen als viele kleine Stiftungen mit dem gleichen Stiftungszweck."

Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig und werden von einer anderen Stiftung mit ähnlichem Stiftungszweck verwaltet. Dazu Rolf Steffens: "Die Gelder der Treuhandstiftung bleiben separat, sie gehen nicht in das Kapital der verwaltenden Stiftung über." Eine Treuhandstiftung verfügt über eine eigene Satzung, an die die verwaltende Stiftung gebunden ist. Fördert eine Treuhandstiftung ein Projekt, tut sie es in ihrem Namen.