Hamburg ist nicht ohne Grund die deutsche Stiftungshauptstadt. Nach Ansicht von Experten, erleichtern hier ein flexibles Stiftungsrecht und eine unbürokratische Anerkennungspraxis der Justizbehörde die Stiftungsgründung. "In Hamburg können Stifter auch unproblematisch Stiftungen errichten, die genau ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf Stiftungsrecht spezialisiert hat.

Neben den typischen Stiftungen, deren Vermögen erhalten bleibt und die aus den Erträgen soziale und gemeinnützige Projekte unterstützen, gibt es in Hamburg auch andere Stiftungsformen. Zum Beispiel die sogenannte Verbrauchsstiftung. Hierbei handelt es sich um eine "Stiftung auf Zeit", die eine Alternative zu regelmäßigen Spenden an gemeinnützige Vereine darstellt. Denn das Stiftungskapital wird bei Verbrauchsstiftungen in zwölf Jahren verbraucht und vollständig für den guten Zweck verwendet. Der Vorteil liegt insbesondere in den wesentlich höheren Steuerfreibeträgen für Stiftungen gegenüber normalen Spenden - ein Vorteil nicht nur für den Stifter, sondern auch für Hilfsorganisationen und Vereine, die dadurch größere Zuwendungen erhalten können.

Gerade in Mischformen sieht Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg den großen Vorteil für potentzielle Stifter: "Ob zu Lebzeiten oder im Erbfall - mit einer maßgeschneiderten Stiftung können Unternehmen und Privatpersonen nicht nur Vermögenswerte erhalten und die Familie absichern. Sie können auch erheblich Steuern sparen und selbst entscheiden, für welche Zwecke das Stiftungskapital eingesetzt werden soll."

Bis zu einer Million Euro kann ein Stifter von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen und damit den Fiskus maßgeblich an seiner gemeinnützigen Stiftung beteiligen. Erben können die Erbschaftssteuer auch noch rückwirkend sparen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall eine gemeinnützige Stiftung gründen.

Stiftern rät Dirk Naumann zu Grünberg, das Vermögen schrittweise auf ihre Stiftung zu übertragen und die Stiftung dabei zu lenken. Das Stiftungsvermögen muss nicht unbedingt mündelsicher angelegt sein, sondern kann auch in Immobilien, Kunstwerken und Unternehmensbeteiligungen bestehen. Diese Freiheit ist auch eine Chance für Unternehmer, über eine Unternehmensstiftung Steuern zu sparen und das Kapital wieder in ihr Unternehmen zu investieren.

Eine Stiftungsgründung ist in Hamburg schon innerhalb von wenigen Wochen möglich. Dieses ist auch ein Grund dafür, weshalb auch viele Stifter aus anderen Bundesländern ihre Stiftung gerade in der Hansestadt gegründet haben.