CDU und CSU wollen einen steuerpolitischen Neuanfang durchsetzen, sehen aber für eine Nettoentlastung angesichts der Krise der öffentlichen Haushalte vorerst keinen Spielraum. Deshalb gilt für die Union: Vereinfachung vor Entlastung. Zum 1. Januar 2007 will die Union eine Reform der Einkommen- und Körperschaftssteuer in Kraft setzen. Bei der Lohn- und Einkommenssteuer soll der Eingangssteuersatz auf 12 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 39 Prozent gesenkt werden. Im Gegenzug sollen Steuervergünstigungen gestrichen oder eingeschränkt werden. Dazu gehört die Reduzierung der Pendlerpauschale auf 25 Cent bis zu maximal 50 Entfernungskilometer und der Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Für Erwachsene und Kinder soll ein Grundfreibetrag von 8000 Euro eingeführt werden. Für Kapitaleinkünfte soll es eine Abgeltungssteuer geben. Die Körperschaftssteuer soll von 25 auf 22 Prozent gesenkt werden. Die Mehrwertsteuer soll 2006 von 16 auf 18 Prozent angehoben werden, um die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken zu können.

Eine Gesundung der öffentlichen Finanzen soll durch eisernes Sparen, Ausgabendisziplin und Wachstum erreicht werden. Ab 2013 soll es einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung geben.