Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Immer donnerstags lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen.

Fall 1: Panne am Geldautomaten

Der Architekt Arvid Herzog, 71, hatte Probleme mit der Postbank: "Ich habe in einer ihrer Filialen in Eppendorf in kurzen Abständen dreimal versucht, Geld abzuheben: zweimal 130 Euro und einmal 140 Euro. Im Automaten-Schlitz waren die Geldscheine jeweils zu sehen, aber man konnte sie nicht herausnehmen. Alle Zahlungen wurden meinem Konto belastet, insgesamt 400 Euro. Ich reklamierte das, und man schrieb mir dann 270 Euro wieder gut, weil man offenbar bemerkte, dass die Geldscheine tatsächlich im Automaten geblieben waren. Aber: Ich möchte noch 130 Euro zurück, denn auch das Geld blieb definitiv im Automaten stecken."

Ute Schaller von der Postbank nimmt Stellung zu dem Fall: "Bei der noch in Rede stehenden Geldautomatenauszahlung von 130 Euro haben wir nach wie vor keinen Fehler auf der Seite der Postbank festgestellt. Das Kundenkonto wurde daher mit 130 Euro belastet. Obwohl eine Erstattung in dem geschilderten Fall normalerweise nicht geboten ist, haben wir den Betrag in diesem Fall dennoch aus Kulanz erstattet." Zudem hat die Postbank noch weitere 200 Euro überwiesen, die der Kunde für Zinsen und die Zeit, die er mit dem Fall beschäftigt war, gefordert hatte.

Fall 2: Parkzeit zu kurz

Elke S., 74 aus Niendorf schreibt: "Mein Problem sind die Parkzeiten auf der Parkplatzanlage (Parkpalette) am Tibarg und Niendorfer Marktplatz. Ich finde es sehr angenehm, dort immer einen Parkplatz für mein Auto zu finden, dafür bezahle ich auch gern die geforderte Gebühr. Nur leider ist die maximale Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt. Eine Sitzung beim Friseur oder ein Arztbesuch können durchaus zweieinhalb bis drei Stunden dauern."

Helma Krstanoski, Sprecherin der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt: "Grundsätzlich beträgt die Höchstparkdauer auf öffentlichen Parkplätzen ein bis zwei Stunden, dazu gehört auch die hier genannte Parkanlage. Für längeres Parken sollte auf private Tiefgaragen oder Parkhäuser ausgewichen werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch andere Höchstparkzeiten infrage kommen. Das prüft im konkreten Einzelfall das zuständige Polizeikommissariat in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt."

Fall 3: Kindersitz im Flugzeug

Bärbel Bruhn, 64, Angestellte aus Glinde, schreibt: "Wir wollten für eine Woche nach Fuerteventura fliegen. Dass unser Enkelkind, 2, im Flieger fast voll bezahlen muss, akzeptieren wir. Allerdings waren wir sehr erstaunt, dass die Condor auf Nachfrage sagte, wenn wir das Kind im Kindersitz unterbringen wollten, müssten wir einen Autokindersitz mitbringen. Die Fluggesellschaft habe keine Kindersitze. Das Reisen mit Kindern ist mit Karre und Gepäck schon schwierig, nun auch noch einen Autokindersitz mitschleppen? Den Kindersitz nahmen wir mit, allerdings war das Personal im Flugzeug nun erstaunt darüber."

Johannes Winter, Kommunikationchef von Condor, sagt dazu: "Nach der EU-Verordnung, die im Juli 2008 in Kraft trat, sind Kleinkinder an Bord von Flugzeugen entweder durch Schlaufengurte oder durch Kindersitze zu sichern. Condor empfiehlt die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes während des Fluges.

Die meisten Familien verfügen über einen Kindersitz und nehmen diesen ohnehin mit in den Urlaub, da sie dort auch ein Auto anmieten wollen. An Bord sind bestimmte Plätze auf die Nutzung von Kindersitzen ausgelegt. Wichtig dabei ist: Wenn Kunden einen Autokindersitz an Bord nutzen möchten, müssen sie diesen bitte rechtzeitig bei uns anmelden, mindestens 48 Stunden vor Abflug."

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.