Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Immer donnerstags lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.

Fall 1: Hängematte kaputt, verletzt

Jürgen S., 68, aus Ahrensburg hatte einen Unfall mit einer Hängematte - und danach mächtig Ärger. "Ich hatte die Hängematte online bei Rossmann gekauft. Als ich mich später das erste Mal in sie hineinlegte, brach ein Balken. Ich hatte Prellungen, einen Bluterguss und eine Platzwunde. Per Mail, Brief und telefonisch habe ich die Firma davon unterrichtet, habe aber leider keine Reaktion bekommen."

Die Geschäftsleitung der Rossmann online GmbH nimmt Stellung: In mehreren Mails hätten sie dem Kunden geantwortet, sich für den Vorfall entschuldigt, offenbar habe er die Mails nicht bekommen. Auch telefonisch habe man versucht, ihn zu erreichen, vergeblich. "Wir haben ihm darin eine Gutschrift von 50 Euro angeboten. Unser Lieferant wird das defekte Gestell untersuchen, momentan gehen wir von einem bedauerlichen Einzelfall aus."

Inzwischen hat Rossmann außer den 50 Euro noch 400 Euro Schmerzensgeld überwiesen.

Das Hängemattenmodell wurde inzwischen aus dem Online-Angebot genommen.

Fall 2: Zwei Telefonanschlüsse

Stefanie Schäfer, 33, Grafikdesignerin, schreibt: "Ich war schwanger, zog mit meinem Freund zusammen. Weil er seinen Telefonanschluss mitnahm, wollte ich meinen bei der Telekom kündigen. Doch das wird nicht akzeptiert."

Ein Sprecher der Deutschen Telekom: "Grundsätzlich erwächst aus einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht, denn durch die Mindestvertragslaufzeit hat ja der Kunde Preisvorteile. Wir haben aber hier eine Kulanzlösung gefunden. Ihre Kündigung wurde ausnahmsweise akzeptiert."

Flexibel!

Fall 3: Ärger mit Versteuerung

Hildegard Pachaly, 86, aus Altona hat folgendes Problem: "Ich erhalte als Beamtin ein Ruhegehalt und zudem eine Witwenrente für meinen vor 25 Jahren verstorbenen Mann. Die beiden Beträge wurden in den vergangenen Jahren nach verschiedenen Prinzipien verrechnet, sodass am Ende immer die Summe des mir zustehenden Ruhegehalts zusammenkam. Ich musste dies mit der für Ruhegehälter üblichen Steuerklasse 1 versteuern. Bis 2008, dann wurde ich plötzlich komplett in Steuerklasse 6 eingestuft. Insgesamt zahle ich nun an Steuern jedes Jahr rund 3000 Euro mehr. Wie kann so etwas sein?"

Daniel Stricker, Pressesprecher der Finanzbehörde, sagt dazu: "Eine komplette Einstufung in Steuerklasse 6 ist nicht möglich. Arbeitslöhne aus einem ersten Dienstverhältnis werden nach der Steuerklasse 1 bis 5, Arbeitslöhne aus einem zweiten oder einem weiteren Arbeitsverhältnis nach der Steuerklasse 6 versteuert. Die Dame kann sich gerne direkt mit uns in Verbindung setzen. Unsere Kollegen werden versuchen, gemeinsam mit ihr das Problem zu ergründen."

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.