Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Abendblatts, hat ein Ohr dafür, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Kasse zahlt für Unfallopfer

Rentnerin Elke B., 74, aus Rissen schrieb einen dramatischen Brief: "Wir sind durch einen Verkehrsunfall meines Mannes, 77, in eine schwierige Situation geraten. Er hatte einen komplizierten Trümmerbruch im linken Unterschenkel, ist nun auf einen Rollstuhl angewiesen. Er war nach längerem Krankenhausaufenthalt im Hartwig-Hesse-Haus am Klövensteen, einer Pflegeeinrichtung für Kurz- und Langzeitpflege. Für ca. zwei Monate fielen rund 3800 Euro Pflegekosten an, die wir schon bezahlt haben. Eine Übernahme der Kosten wurde bisher von der Continentale Betriebskrankenkasse (BKK) abgelehnt, da angeblich die Voraussetzungen für Pflegestufe I nicht vorliegen. Wir sind verzweifelt. Mein Mann ist dringend auf Fremdhilfe angewiesen. Warum zahlt die Kasse nicht?"

Judith Mischke von der BKK nimmt Stellung: "Bevor die sogenannte Pflegekasse Kosten für ein Pflegeheim übernehmen darf, wird der betroffene Patient vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in eine sogenannte Pflegestufe eingeordnet. Das heißt, es wird festgestellt, wie viel Hilfe jemand zum Beispiel bei der Nahrungsaufnahme, bei der Körperpflege und im medizinischen Bereich benötigt. Diese Einstufung dauert leider manchmal einige Tage oder Wochen, in dieser Zeit kann die Kostenfrage sehr belastend sein, vor allem, wenn der Patient bereits im Pflegeheim lebt.

Wir bedauern sehr, dass diese unklare Situation so bedrückend war. Unsere Mitarbeiterin hat Frau B. stets über die aktuelle Entwicklung informiert. Uns ist bewusst, dass das Sozialrecht nicht leicht zu verstehen ist, zumal in einer Situation, in der man sich um einen Angehörigen sorgt. Inzwischen wurde Herrn B. die Pflegestufe I bescheinigt. Das bedeutet, dass wir als Pflegekasse monatlich bis zu 1023 Euro für das Pflegeheim bezahlen. Dies gilt seit der Entlassung aus der Klinik. Insgesamt haben wir jetzt für Kurzzeit- und vollstationäre Pflege 2927,64 Euro gezahlt, das entspricht dem höchst möglichen Satz in Pflegestufe I."

Wenigstens die finanziellen Sorgen sind nun weniger geworden.

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