Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter des Abendblatts, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen.

Krankenkasse zahlt ihm 2000 Euro

Bruno R., 74, aus Ellerbek, Kreis Pinneberg, war früher als Bauingenieur bei der Hamburger Stadtentwässerung tätig, Er hat Probleme mit Rentenzahlungen und schreibt: "Ich bin Rentner seit 2001. Neben der normalen Rente der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bekomme ich noch eine Betriebsrente von der Stadt Hamburg. Die Technikerkrankenkasse (TK) hat monatlich die entsprechenden Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von meinem Konto abgebucht. Von der Stadt Hamburg wurde der jeweils fällige Betrag zu beiden Versicherungen auch von der Betriebsrente abgezogen. Diese Beträge hat die Stadt an die Technikerkrankenkasse überwiesen. Die TK hat aber weiterhin die Beträge von meinem Konto abgebucht, vermutlich ohne Abstimmung mit der Stadt. Durch Zufall habe ich die Doppelabbuchungen der Versicherungsbeiträge bei mir gemerkt. Für einen Teil des Zeitraumes will die TK die Beträge nun nicht zurückzahlen, es geht konkret um 2000 Euro. Eine Schuld kann ich bei mir nicht erkennen, warum zahlt die TK nicht?"

John Hufert, Sprecher der TK, Landesvertretung Hamburg: "Die Gründe, die zur doppelten Beitragserhebung bei dem Kunden führten, sind heute aufgrund des weit zurückliegenden Zeitraums leider nicht mehr feststellbar. Bei der Rückerstattung der Beträge ist nach dem Sozialversicherungsrecht die Verjährungsfrist zu beachten, das heißt hier konkret, der Kunde bekommt eigentlich danach nur die Beträge der vergangenen vier Jahre zurück. In diesem Fall haben wir aber alles noch mal im Rahmen der Ermessensausübung, insbesondere der nicht mehr zu klärenden Einzelheiten, geprüft und nun neu entschieden. Im Sinne des Versicherten verzichten wir in diesem Einzelfall auf die Einrede der Verjährung. Die betreffenden überzahlten Beträge wurden Herrn R. also jetzt insgesamt zurückerstattet."

Ein später Geldsegen, Bruno R. freut sich!

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