Detlef S. hat zwar zugegeben, der Vater der sieben Kinder seiner Stieftochter zu sein, den Missbrauch gestand er aber nicht.

Koblenz. Im Missbrauchsprozess gegen einen 48-Jährigen aus dem Westerwald hat der Angeklagte eingeräumt, der Vater von sieben Kindern seiner Stieftochter zu sein. Detlef S. bestritt zugleich am Dienstag vor dem Landgericht Koblenz die gegen ihn erhobenen Missbrauchsvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über Jahre hinweg seine leibliche Tochter sowie seine Stieftochter und seinen Stiefsohn sexuell missbraucht zu haben. Verteidiger Thomas Düber erklärte am ersten Prozesstag im Namen seines Mandanten, dieser wolle klarstellen, Vater der sieben Kinder zu sein. Er bestreite aber die „gemachten Vorwürfe“. Weitere Angaben machte der Anwalt nicht. Detlef S. soll mit der 27 Jahre alten Stieftochter insgesamt acht Kinder gezeugt haben, ein Kind verstarb kurz nach der Geburt. Die Frage der Vaterschaft ist aber nicht Bestandteil der Anklage. Auch nach einem vom Gericht verlesenen DNA-Gutachten ist praktisch erwiesen, dass der 48-Jährige Vater der Kinder ist.

Vor Gericht muss sich der Mann verantworten, weil er vor allem seine leibliche Tochter und seine Stieftochter jahrelang missbraucht haben soll. Insgesamt werden ihm 350 Sexualstraftaten im Zeitraum von 1987 bis 2010 zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Seine leibliche Tochter soll Detlef S. laut Anklage bereits kurz nach ihrem neunten Geburtstag erstmals im Intimbereich berührt haben. Im Alter von zwölf Jahren missbrauchte er sie demnach zum ersten Mal. Danach habe er er über Jahre mindestens einmal pro Woche mit ihr Geschlechts- oder Oralverkehr gehabt, sagte Staatsanwalt Thorsten Kahl.

Seine Tochter und seine Stieftochter soll er zudem anderen Männer gegen Bezahlung überlassen haben, die sie dann missbrauchten. Dafür soll er zunächst 40 Mark und später 30 bis 50 Euro verlangt haben. Laut Anklage schlug er seine Tochter sowie seine Stieftochter und seinen Stiefsohn auch mit einem Gürtel und einer selbst gebauten Peitsche.

Zu Prozessbeginn wurde auch ein erstes Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2002 bekannt. Laut den im Verfahren verlesenen Akten wurde dies eingestellt, weil die Tochter die Vorwürfe gegen ihren Vater bestritten und die Stieftochter sich nicht dazu geäußert habe. Der Vorsitzende Richter Winfried Hetger verlas zudem einen Brief der leiblichen Tochter des Angeklagten, in dem diese Missbrauchsvorwürfe erhebt.

Am ersten Prozesstag wurde die Stieftochter des Angeklagten als Zeugin vernommen. Wegen der zu erwarteten intimen Details bei der Aussage wurde die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen. Die Stieftochter, die leibliche Tochter und der Stiefsohn treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Der Fall war erst vergangene Woche bekannt geworden und hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.