Detlef S. bleibt doch bei seinem Teilgeständnis. Ein mutmaßlicher Freier hat gestanden, mit den Frauen gegen Bezahlung Sex gehabt zu haben.

Koblenz. Der Angeklagte im Prozess um Hunderte Fälle sexuellen Missbrauchs im Westerwald bleibt nun doch bei seinem Teilgeständnis. Das erklärte sein Anwalt am Freitag vor dem Koblenzer Landgericht. Detlef S. hatte in der vergangenen Woche den sexuellen Missbrauch an seiner Tochter Jasmine in 325 Fällen zugegeben. Dass sich der Angeklagte vor einem psychologischen Gutachter später anders ausgedrückt habe, bedaure Detlef S. zutiefst, sagte der Anwalt vor dem Koblenzer Landgericht. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumte am Freitag ein weiterer Mann ein, mit Tochter und Stieftochter von Detlef S. gegen Geld Sex gehabt zu haben. Das psychologische Gutachten über Detlef S. war am Ende der Verhandlung am Mittwoch verteilt worden. Der darin festgehaltene Widerruf des Geständnisses hatte auch die Verteidigung überrascht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-jährigen Arbeitslosen aus Fluterschen (Kreis Altenkirchen) 350 Fälle von sexuellem Missbrauch vor. Unter anderem soll er eine Stieftochter, mit der er acht Kinder zeugte, und eine leibliche Tochter Jasmine zur Prostitution gezwungen haben.

Zeugen ohne Zuhörer befragt

Bei der Befragung eines mutmaßlichen Freiers wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen. Laut Gericht soll damit sichergestellt werden, dass die „Schutzwürdigkeit“ des Zeugen nicht verletzt wird. Der Mann gab laut Richter Winfried Hetger zu, sowohl mit der heute 28-jährigen Stieftochter Natascha als auch mit der 18 Jahre alten Jasmine mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Die Mädchen seien von einem anderen Mann, der ebenfalls bei den Sexhandlungen anwesend war, bezahlt worden. Das Geld habe Detlef S. erhalten. Zu der Frage, ob gegen die Mädchen Gewalt angewendet wurde, habe der Zeuge die Aussage verweigert, sagte Hetger. Ein zweiter Mann, der als Zeuge geladen war, verweigerte komplett die Aussage. Die mutmaßlichen Freier müssen sich wegen ihrer möglichen Taten in zwei weiteren Verfahren vor Gericht verantworten.