Missbrauchsvater Detlef S. wurde zu einer Haftstrafe von über 14 Jahren und Sicherungsverwahrung verurteilt. Sein Verteidiger hat Revision eingelegt.

Koblenz. Der Verteidiger des Missbrauchsvaters aus dem Westerwalddorf Fluterschen hat gegen das Urteil des Koblenzer Landgerichts Revision beantragt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Der Familienvater war am 22. März wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner Kinder zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Der Mann hatte zugegeben, seine heute 18-jährige Tochter, eine 27 Jahre alte Stieftochter und deren Zwillingsbruder jahrelang missbraucht zu haben. Beide Töchter verkaufte er zudem für Sex an Männer, mit der Stieftochter zeugte er sieben Kinder. Nun müsse der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden, sagte der Gerichtssprecher. Dies könne jedoch noch eine ganze Weile dauern.

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren für seinen Mandanten beantragt. Anders als die Staatsanwaltschaft lehnte er eine anschließende Sicherungsverwahrung jedoch ab, da der Angeklagte aus seiner Sicht keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.