Kurz vor Ende des Missbrauchsprozesses hat Detlef S. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Familienvater gibt alle Vorwürfe der Anklage zu.

Koblenz. Der wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs angeklagte Detlef S. aus Fluterschen hat am Montag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Angeklagte ließ vor dem Koblenzer Landgericht über seinen Rechtsanwalt mitteilen, er habe sich „grundsätzlich falsch verhalten“. In ihrem Plädoyer hielt die Verteidigung eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung für unbegründet. Der Anwalt von Detlef S. beantragte stattdessen neun Jahre und sechs Monate Haft.

Detlef S. hatte zuvor eingeräumt, sowohl seine Tochter als auch die Stieftochter zu fremden Männern gefahren, sie zur Prostitution gezwungen und dafür Geld bekommen zu haben. Bislang hatte er nur den sexuellen Missbrauch an seiner leiblichen Tochter zugegeben.

Anwalt: Keine Gefahr für Allgemeinheit

Der Rechtsanwalt des 48-jährigen Arbeitslosen hält eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre und sechs Monate sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Dagegen argumentierte der Verteidiger, die Taten seien alle im familiären Umfeld geschehen. Es sei ausgeschlossen, dass er zu seiner jetzigen Familien zurückkehre oder nach der Verbüßung der Haftstrafe eine neue Familien gründe. Eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe daher nicht. Somit sei auch eine Sicherungsverwahrung nicht notwendig.

Als strafmildernd müssten die besonderen Haftbedingungen des Mannes bewertet werden: Durch seinen Bekanntheitsgrad werde er von Mithäftlingen schikaniert und isoliert. In der Justizvollzugsanstalt Koblenz habe es bereits eine Morddrohung gegen ihn gegeben, sagte sein Anwalt. Auch sein volles Geständnis müsse berücksichtigt werden, auch wenn es erst am vorletzten Prozesstag kam.

Staatsanwalt: Geständnis ist nur Taktik

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete dagegen das Geständnis als ein „taktisches Vorgehen“ des Mannes. Er zeige keine wirkliche Reue. An der rechtlichen Bewertung habe sich dadurch nichts geändert.

Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass der Mann über Jahrzehnte hinweg seine leibliche Tochter sowie seine Stiefkinder misshandelt und sexuell missbraucht hat. Der Fall hat bundesweit für großes Aufsehen gesorgt. Dabei war unter anderem das Jugendamt des Kreises Altenkirchen, das die Familie über Jahre hinweg betreut hatte, in die Kritik geraten. Die Mitarbeiter sollen trotz mehrfacher Hinweise auf Missbrauch in der Familie nicht ausreichend eingegriffen haben. Das Urteil ist für Dienstag vorgesehen.