BERLIN. Für Steuerzahler, die womöglich von den Ermittlungen der Bochumer Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung in Liechtenstein betroffen sind, kann sich eine Selbstanzeige lohnen. Bedingung sei aber, dass die Betroffenen noch nichts von dem Verfahren gegen sich wüssten, sagte der Präsident der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek. Melden sich Steuersünder bei ihrem Finanzamt, bevor sie über Ermittlungen informiert werden oder davon erfahren, können sie straffrei ausgehen. Nachzahlen müssen sie trotzdem.

Für eine Selbstanzeige genügt es nach den Worten Ondraceks, eine berichtigte Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu senden. Möglich sei auch ein einfacher Brief, in dem der Steuersünder erklärt, dass seine bisherigen Angaben nicht stimmen. Isabell Klocke vom Bund der Steuerzahler rät, einen Anwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen: "Wenn jemand in so eine prekäre Situation gerät, sollte er fachlichen Rat hinzuziehen." Im Einzelfall sei es oft schwierig zu entscheiden, ob es für eine Selbstanzeige schon zu spät sei.

Wer Steuern hinterzieht und nicht rechtzeitig Selbstanzeige stellt, dem droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren. Als "schwer" gelte eine Steuerhinterziehung von rund einer Million Euro, wie sie Post-Chef Klaus Zumwinkel begangen haben soll, allerdings noch nicht, sagte Ondracek. Dafür müsse etwa Betrug hinzukommen oder die Summe der hinterzogenen Steuern deutlich höher liegen.

Bei einer Selbstanzeige wird die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert. Zu den fälligen Steuern kommen Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat hinzu.

Selbst anzeigen kann sich auch, wer Steuern nicht vorsätzlich hinterzogen hat, sondern bei der Steuererklärung Angaben vergessen hat. Besonders schwer wiegt nach Ansicht des Gesetzgebers, wenn Steuern gewerbs- oder bandenmäßig hinterzogen wurden. "Wenn mehrere Leute planvoll zusammenarbeiten, wird die Steuerhinterziehung umso mehr verschleiert", erklärte Klocke. Dann könne eine Selbstanzeige den Strafrahmen lediglich mindern.