Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit ihrer Gründung durch Bismarck eine Dauerbaustelle.

1881 erließ Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz zur Einführung der Sozialversicherung. Die Krankenversicherung war eine Pflichtversicherung. Arbeiter und Arbeitgeber zahlten Abgaben an die neugegründeten gesetzlichen Krankenkassen. Der Versicherte hatte Anspruch auf freie Arztbehandlung, kostenlose Medikamente und Behandlung im Krankenhaus.

In der Weimarer Republik (1918- 1933) blieb das System der "sozialen Zwangsversicherung" erhalten. Mit dem Wirtschaftsaufschwung Mitte der 20er Jahre nahm die Anzahl der privaten Kassen, die Zusatzversicherungen anbieten durften, zu. Die Wirtschaftskrise brachte Kürzungen: Die freie Arztwahl wurde eingeschränkt, die Zuzahlungen zu Medikamenten erhöht und der Leistungskatalog der Kassen gestutzt.

Im Dritten Reich wurden die verschiedenen Krankenkassen unter einer nationalsozialistischen Organisation zusammengefaßt und der Leistungskatalog festgeschrieben. Arbeitnehmer zahlten zwei Drittel, Arbeitgeber ein Drittel der Beiträge, die sich an der Höhe des Tageslohnes orientierten. Um die so entstehenden Unterschiede auszugleichen, gab es eine "Gemeinlast" für die Kassenträger, die in eine Art Fonds eingezahlt wurde.

Das Wirtschaftswunder nach dem Krieg machte den Auf- und Ausbau des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik relativ einfach. Doch bereits Ende der 60er Jahre stiegen die Kosten schneller als die Beitragseinnahmen. 1977 wurde ein "Kostendämpfungsgesetz" erlassen, das Zuzahlungen für Medikamente vorsah und Leistungen zusammenstrich. 1989 versuchte Bundessozialminister Norbert Blüm (CDU) der Kostenexplosion mit dem "Gesundheitsreformgesetz" Herr zu werden, das Preise festsetzte und Zuzahlungen erhöhte. Erfolge blieben aus: Alle zwei Jahre mußte ein neues "Reformgesetz" her, weil die Defizite stiegen. 2004 folgte das "Gesundheitsmodernisierungsgesetz" von Ulla Schmidt (SPD) mit Praxisgebühr, mindestens fünf Euro Zuzahlung pro Medikament, Wegfall der Zuschüsse für Brillen und Anfahrten. Nun, 2006, war die nächste Reform nötig, und 2008 . . .?