Die Richtlinienkompetenz - auch Kanzlerprinzip genannt - bezeichnet in Deutschland das allein dem Bundeskanzler vorbehaltene Recht, die grundsätzlichen und richtungsweisenden Entscheidungen bei der Führung der Regierungsgeschäfte zu treffen. Richtlinien bedeuten in diesem Zusammenhang Grundlinien der Politik, also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik. Begründet und erläutert wird die Richtlinienkompetenz mit Artikel 65 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung." Eine Koalitionsvereinbarung kann die Richtlinienkompetenz des Kanzlers nicht einschränken.