Ein wenig untypisch verlief der Rücktritt von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos schon. Denn der schrieb zunächst an seinen Parteivorsitzenden...

Ein wenig untypisch verlief der Rücktritt von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos schon. Denn der schrieb zunächst an seinen Parteivorsitzenden Horst Seehofer mit der Bitte, ihn von seinen Ministerpflichten zu entbinden. Dabei obliegt das keinem Parteichef, sondern dem Bundeskanzler, wie aus dem Grundgesetz hervorgeht. In Artikel 64 heißt es: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen." Allerdings ist es bei Koalitionsregierungen üblich, dass die jeweiligen Parteien über die Besetzung der ihnen zustehenden Ressorts frei bestimmen können, ohne dass sich der Kanzler einmischt. Trotzdem war Angela Merkel insofern in die Personalie eingebunden, als sie eine schnelle Entscheidung der CSU forderte, um die Unklarheit zu beseitigen.Verlangt ein Bundesminister von seinem Regierungschef die Entlassung, entspricht dieser dem Wunsch. Die Ablehnung eines Rücktrittsgesuchs hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben - auch Seehofer hielt sie keine zwei Tage aufrecht.