Der Onkel von Sharon und ihrer kleinen Schwester Chiara gilt als dringend tatverdächtig. Doch er bestreitet, die Mädchen getötet zu haben.

München/Krailling. Der mutmaßliche Doppelmörder von Krailling bestreitet seinem Anwalt zufolge die Ermordung seiner Nichten. Sein Anwalt Karl Peter Lachniet wird am Donnerstag in Zeitungen mit der Aussage zitiert, die am Tatort gefundene Blutspur des Onkels gehe auf Nasenbluten bei einem früheren Besuch zurück. Die Staatsanwaltschaft hält aber am Tatverdacht fest, vom Nasenbluten habe der 50-Jährige schon vor seiner Festnahme berichtet.

Die elfjährige Sharon und die achtjährige Chiara waren vor zwei Wochen getötet worden. Ihre in einer benachbarten Gastwirtschaft arbeitende Mutter hatte sie nachts bei ihrer Rückkehr blutüberströmt mit einer Reihe tödlicher Verletzungen gefunden. Diese wurden den Kindern mutmaßlich durch ein Messer und eine Hantelstange zugefügt. Am vergangenen Freitag wurde der angeheiratete Onkel als dringend tatverdächtig festgenommen.

Der Münchner Rechtsanwalt Lachniet äußerte sich gegenüber mehreren Zeitungen zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten. Der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) sagte Lachniet, sein Mandant sei zwar tatverdächtig, aber „nicht überführt“. Den Angaben Lachniets zu Folge hatte der Mann, der mit der Schwester der Mutter der Kinder verheiratet ist, bei einem Besuch der Familie zwei Wochen vor der Tat Nasenbluten bekommen. Daher stamme die Blutspur am Tatort, sagte er etwa auch der „Bild“-Zeitung und der Münchner „Abendzeitung“.

„Diese Einlassung hat der Beschuldigte bereits vor dem Erlass des Haftbefehls gemacht“, sagte dazu Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich auf Anfrage. Der Onkel sagte demnach schon bei einer ersten Vernehmung durch die Polizei, als er noch nicht als tatverdächtig galt und bei der er auch eine freiwillige Speichelprobe abgegeben hatte, er habe durch Nasenbluten eine Blutspur in der Wohnung hinterlassen.

Heidenreich sagte, trotz dieser bereits bekannten Aussage habe der Ermittlungsrichter den dringenden Tatverdacht gegen den Onkel bejaht. Der Haftbefehl bleibe also weiter bestehen. Nähere Angaben wollte Heidenreich nicht machen. Er wollte auch nicht einen auf Polizeiangaben zurückgehenden Bericht des Bayerischen Rundfunks bestätigen, demzufolge die Blutspur des Onkels frisch gewesen sei und keinesfalls zwei Wochen alt sein könne. Bei der Analyse der Blutspuren handle es sich um technische Fragen, zu denen er keine Angaben machen könne, sagte der Oberstaatsanwalt.

Nach Angaben Heidenreichs verweigert der Beschuldigte, der aus Peißenberg im Landkreis Weilheim stammt, gegenüber den Ermittlern weiter die Aussage. Die Ermittler seien weiter mit der Auswertung der Spuren vom Tatort beschäftigt. Bei der Suche nach einem Tatmotiv würden außerdem weiter zahlreiche Vernehmungen stattfinden. Berichte über Erbstreitigkeiten als mögliches Tatmotiv wollen die Ermittler weiterhin nicht bestätigen.

Wie der Oberstaatsanwalt und der Rechtsanwalt des Beschuldigten übereinstimmend sagten, handelt es sich bei der bei dem Onkel nach seiner Festnahme festgestellten Verletzung um eine Wunde an der linken Hand. Bisher hatten die Ermittler offen gelassen, welche Verletzung der Onkel hatte. Ob ihm die zwei Kinder die Verletzung in einem Kampf zugefügt haben könnten, ist nach wie vor unklar.