Kachelmanns Verteidiger beantragte, Redaktionen von “Focus“ und “Bunte“ zu durchsuchen. Der Deutsche Journalisten-Verband wehrt sich.

Berlin. Der Deutsche Journalisten-Verband wehrt sich gegen eine mögliche Durchsuchung der Redaktionen von „Focus“ und „Bunte“, die der Anwalt von Wettermoderator Jörg Kachelmann gefordert hat. Dies wäre ein Eingriff in die Pressefreiheit, schrieb die Vereinigung am Donnerstag in einer Pressemitteilung. "Dass Journalisten über den Kachelmann- Prozess berichten, ist ihre Aufgabe. Dass sie es vielleicht auch besonders engagiert tun, ist Teil der Meinungsfreiheit. Das muss sich ein Anwalt gefallen lassen", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.

Die Forderung nach einer Durchsuchung sei ein „gezielter Versuch, Journalistinnen und Journalisten einzelner Magazine zu kriminalisieren“. Konken forderte das zuständige Landgericht Mannheim auf, dem Antrag des Kachelmann-Anwaltes Johann Schwenn nicht zu folgen.

Schwenn hatte am Mittwoch im Vergewaltigungsprozess gegen seinen Mandanten gefordert, die Redaktionen der beiden Magazine durchsuchen zu lassen , um entlastendes Material für Kachelmann zu finden. Er wirft den Magazinen vor, Vereinbarungen mit Prozessbeteiligten getroffen zu haben. Kachelmann soll eine ehemalige Geliebte vergewaltigt haben, der Wettermoderator bestreitet die Vorwürfe der Frau.