Kachelmanns langjährige Freundin beschuldigt den Wettermoderator, sie nach einem Streit mit dem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben.

Mannheim. 10. Verhandlungstag: Der Prozess gegen den Wetterexperten Jörg Kachelmann ist am Montagmorgen mit einer Stunde Verzögerung fortgesetzt worden. Geplant ist die Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers des Fernsehmoderators. Die Frau hätte bereits vergangene Woche aussagen sollen, die Vernehmung hatte sich jedoch nach einem Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter verzögert.

Die 37-Jährige beschuldigt Kachelmann, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der Schweizer bestreitet das. Wann über den Befangenheitsantrag der Verteidigung entschieden wird, war zunächst unklar. Nach der Strafprozessordnung muss eine Entscheidung spätestens bis zum nächsten Verhandlungstag - Mittwoch dieser Woche - erfolgen.

Anders als noch am vergangenen Mittwoch hat das Gericht am Montag aber die frühere Freundin des Wettermoderators nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung über ihr Recht belehrt, die Aussage zu verweigern. Dies kann sie tun, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst belastet. Da die Richter dies vergangene Woche abgelehnt hatten, lastete Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock dem Gericht fehlerhafte Belehrung an. Die Verteidigung geht bei der Vergewaltigungsanzeige von einer Falschbeschuldigung aus. Weil diese strafbar wäre, forderten die Anwälte eine Belehrung der Zeugin über ihr Schweigerecht.

Der Vorsitzende Richter lenkte am Montag ein. Man habe vergangene Woche zunächst davon absehen wollen, weil es im ersten Teil der Befragung lediglich um persönliche Daten, wie etwa den Lebenslauf gehe, sagte er. Die von der Verteidigung geforderte - und schließlich durchgesetzte - Belehrung habe man für den Teil der Aussage geplant, in dem es um den Tathergang und die Beziehung zu Kachelmann gehen soll.

Während der vermutlich mehrtägigen Anhörung der Nebenklägerin ist eine Videokamera auf die Frau gerichtet. Ihr Gesicht wird auf einer zwei Mal zwei Meter großen Leinwand gezeigt, damit die Gutachter aus ihrer Mimik und Reaktionen Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen ziehen können.