Das Flugverbot ist aufgehoben, das Chaos bleibt. Viele Fluggäste suchen nach Orientierung. Das Abendblatt gibt Hilfestellung.

Hamburg. Die isländische Aschewolke sorgt nach wie vor für Chaos an deutschen Flughäfen. Zwar starten erste Maschinen, aber viele Reisende kommen dennoch nicht vom Fleck. "An einem normalen Tag gibt es in Deutschland zu dieser Jahreszeit rund 9000 Flüge. Gestern waren nur 800 Maschinen für Start und Landung gemeldet", sagt Otto Fischer von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Die lange Schlange der wartenden Passagiere schrumpft nur langsam und viele Fragen sind noch offen. Experten geben die wichtigsten Antworten.

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Was ist ein kontrollierter Sichtflug?

Bei kontrollierten Sichtflügen, die eine Genehmigung der DFS benötigen, fliegen die Maschinen im unteren Luftraum. Dabei unterstützen Radarlotsen die "auf Sicht" fliegenden Piloten durch Verkehrshinweise. "Der Bereich des kontrollierten Sichtflugs beginnt ab einer Höhe von 10 000 Fuß, also rund 3000 Metern, und endet bei einer Höhe von etwa 6000 Metern", sagt Otto Fischer von der DFS. "Wir kontrollieren dabei, dass niemand im Luftraum gefährdet wird." Um den kontrollierten Sichtflug ausüben zu dürfen, muss der Pilot die vorgegebenen Flughöhen auf 100 Fuß einhalten können.

Ein Passagier hat wegen der Aschewolke auch nächste Woche noch Bedenken, ins Flugzeug zu steigen. Bekommt er sein Geld zurück?

"Die Fluggesellschaft ist dann nicht verpflichtet, das Geld zurückzuerstatten", sagt Luftfahrtexperte Cord Schellenberg. Er rät, nicht voreilig zu handeln, da sich vermutlich nicht jede Fluggesellschaft auf eine kulante Regelung einlassen werde.

Werden die Passagiere informiert, wenn eine zunächst gestrichene Maschine doch starten kann?

"Wenn es sich um eine kurzfristige Flugplanänderung handelt, versuchen wir die Passagiere telefonisch oder per E-Mail zu erreichen", sagt Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky. Das geschehe aber in erster Linie bei Langstreckenflügen. "Zudem müssen die personellen Kapazitäten vorhanden sein." Generell werde geraten, sich im Internet oder per Hotline zu informieren.

Dürfen nur die Reisenden mitfliegen, die vorher informiert wurden?

"Nein", sagt Boris Ogursky. "Jeder, der ein Ticket besitzt und seinen Flug nicht storniert oder umgebucht hat, kann in die Maschine einsteigen."

Der gestrichene Flug wird doch freigegeben, aber ein Passagier verpasst die Maschine. Muss er zahlen?

"Nein, wenn der Flug einmal gestrichen wurde, hat der Passagier alle Rechte", so der Sprecher der Lufthansa. "Er kann sein Geld zurückbekommen oder seinen Flug umbuchen."

Die Maschine hat Verspätung. Erhält der Fluggast eine Entschädigung?

"Nein, keine Chance", sagt Cord Schellenberg. "Der Passagier darf sich freuen, dass er zurzeit fliegen kann.

Ein Passagier storniert seinen Flug, weil er voraussichtlich ausfällt. Hat er das Recht mitzufliegen, wenn die Maschine doch startet?

Nein, aber er kann erneut versuchen, seinen Flug umzubuchen. Zudem führen die Fluggesellschaften Wartelisten. Cord Schellenberg: "Bei den Langstreckenflügen gibt es längere Listen, weil die Maschinen seltener starten."

Wer hat die besten Chancen auf den Wartelisten?

Gute Karten haben Umsteiger auf Langstreckenflügen. Das bestätigt der Luftfahrtexperte: "Die Fluggesellschaften haben ein Auge auf Reisende, die auf Anschlussflüge angewiesen sind."

Was ist der Unterschied zwischen Pauschal- und Individualreisenden?

Der Pauschaltourist muss sich nicht um die Umbuchung seines Fluges oder Alternativreisemöglichkeiten kümmern, das erledigt der Reiseveranstalter. Der Individualfluggast muss seinen Flug selbst umbuchen.

Wird es jetzt ausreichend Flugzeuge geben?

Nein, es werden Flieger fehlen - vor allem im innerdeutschen Flugverkehr. "Weil es innerhalb Deutschlands am einfachsten ist, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen", sagt Cord Schellenberg. Langstreckenflüge haben dagegen Priorität.

Muss ein Passagier auf Alternativangebote der Fluggesellschaften eingehen?

Er ist nicht gezwungen, zum Beispiel einen anderen Zielflughafen in Kauf zu nehmen und mit dem Bus weiterzufahren. "Aber ich würde dazu raten, sich darauf einzulassen", sagt Schellenberg. Will der Fluggast auf einen Direktflug warten, muss er auch die Übernachtungskosten tragen.