Hamburg. Um die Folgen des Flugverbots in Grenzen zu halten, hat die Hamburger Wirtschaftsbehörde dem Airbus-Konzern gestern eine Sondergenehmigung erteilt. Das Unternehmen darf 45 Flüge durchführen, um ausgefallene Anlieferungen zum Werk in Finkenwerder nachzuholen. Einige dieser Flugbewegungen sollen auch nachts stattfinden, die ersten wurde bereits für die Nacht zu heute erlaubt. "Diese Sondergenehmigung erfolgt unter Abwägung der berechtigten Interessen der Anwohner und der wirtschaftlichen Interessen von Airbus", verlautete aus der Wirtschaftsbehörde. Der Flugzeugbauer hatte zuvor erwogen, Teile aus Toulouse mit dem Schiff oder per Lkw in die Hansestadt zu transportieren. Die aktuelle Produktion sei aber noch für mehrere Tage gesichert gewesen, sagte ein Sprecher. Allerdings konnten bereits fertige Flugzeuge nicht ausgeliefert werden. (HA)