Im Gespräch

Mit ihrem Wahlsieg in Hannover hat die Union ihre Position auch auf Bundesebene gestärkt. So ergeben sich im Bundesrat, im Vermittlungsausschuss und in der Bundesversammlung neue Mehrheitsverhältnisse. Im Bundesrat fallen die sechs Stimmen, über die Niedersachsen bisher verfügte, an die Union. Ihr Vorsprung wächst damit auf 41 Stimmen. Allerdings ohne direkte Vorteile: Denn die Mehrheit in der Länderkammer liegt bei 35 von insgesamt 69 Stimmen, und die hat die Union bereits jetzt. Im Vermittlungsausschuss entsteht ein Patt. Rot-Grün und Opposition verfügen jeweils über 16 Stimmen. Bisher hatten SPD und Grüne eine Mehrheit von 17 zu 15 Stimmen. Das Patt hat zur Folge, dass es fortan kein "unechtes" Vermittlungsergebnis mehr geben kann. Bislang konnte Rot-Grün den politischen Gegner im Ausschuss überstimmen. Die Union konnte ihrerseits mit ihrer Bundesrats-Mehrheit das "unechte" Ergebnis wieder kippen. Das ist nun nicht mehr möglich. Das Gremium muss sich um einvernehmliche Vorschläge bemühen - zum Beispiel bei der Zuwanderung. Auch die Zusammensetzung der Bundesversammlung, die im Mai 2004 den Präsidenten wählt, ändert sich zu Gunsten der Union. Unter den 1206 Mitgliedern dieses Gremiums waren die Merheitsergebnisse bislang denkbar knapp. Nach ihrem Wahlsieg in Niedersachsen und Hessen kann die Union jetzt auch mehr Mitglieder in die Bundesversammlung entsenden. Mit möglichen Konsequenzen für die Präsidentenwahl. Denn: In der letzten Bundesversammlung im Mai 1999 war Bundespräsident Johannes Rau im zweiten Wahlgang nur gewählt worden, weil auch FDP-Mitglieder für ihn gestimmt hatten. Im ersten und zweiten Wahlgang ist eine Stimmenzahl von mehr als der Hälfte aller Mitglieder erforderlich, im dritten Wahlgang genügt eine einfache Mehrheit.