Stopp für neue Kredite ab 2020. Neue Regeln gelten auch beim Scheidungsrecht, für Privatkredite und grünes Licht für die höchste Rentenerhöhung seit Jahren.

Berlin. Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen ist eine schärfere Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossene Sache. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat mehrheitlich die Grundgesetzänderung. Sie verbietet den Ländern praktisch neue Kredite und setzt dem Bund bei der Neuaufnahme von Schulden enge Grenzen. Lediglich die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein hatten zuvor angekündigt, nicht zustimmen zu wollen.

Die neue Schuldenbremse erlaubt den Ländern vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr. Dem Bund wird von 2016 an nur noch ein Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr zugestanden – das entspricht derzeit rund neun Milliarden Euro. Mit der verschärften Schuldengrenze wird auch auf die Konjunkturprogramme und das Banken-Rettungspaket reagiert, die einen massiven Anstieg der Schulden bei Bund und Länder haben werden.

Der Bundesrat billigte weitere Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen. So soll bei Ehescheidungen das gemeinsame Vermögen künftig gerechter aufgeteilt werden. Zwar wird der sogenannte Zugewinnausgleich grundsätzlich beibehalten. Finanzielle Tricksereien eines Ehepartners sollen aber deutlich eingedämmt werden. Dazu wird der Zeitpunkt für die konkrete Ermittlung der Ausgleichsforderung vorverlegt. Künftig wird bei Zustellung des Scheidungsantrags Bilanz gezogen. Bislang geschieht dies deutlich später, nämlich zur rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht.

In die Ehe mitgebrachte Schulden fließen in Zukunft in die Berechnung des Zugewinns ein. Derzeit spielen solche Altlasten keine Rolle. Außerdem steht dem Ehepartner mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit zu, einen vorzeitigen Verkauf von Vermögen per einstweiliger Anordnung zu unterbinden. Schließlich wird Ehegatten das Recht eingeräumt, zu den Auskünften Belege einzufordern. Das kann beispielsweise die Steuererklärung des Gatten sein.

Mit dem Gesetz wird auch das Betreuungsrecht geändert. So soll es Betreuern, die nicht zur Familie gehören, einfacher gemacht werden, kleinere Geldgeschäfte für ihre Schützlinge zu erledigen. Bisher brauchen sie zum Abheben oder Überweisen eines kleinen Betrags vom Girokonto die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn mehr als 3000 Euro auf dem Konto sind. Wegen des enormen bürokratischen Aufwands fällt diese Begrenzung weg. Betreuer aus dem engen Familienkreis wie Eltern, Partner oder Kinder waren schon bislang von der Genehmigungspflicht befreit.

Bürger können sich zudem künftig bei Auskunfteien über ihre dort gespeicherten Daten informieren. Das sieht die Änderung des Datenschutzgesetzes vor, die der Bundesrat billigte. Verweigern die Auskunftsdienste die Herausgabe von Daten, können Bußgelder verhängt werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, vor allem das sogenannte Scoring transparenter zu machen. Mit dem Scoring kann die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, ob ein Verbraucher seine Schulden auch bezahlen wird. Bislang war es Betroffenen nicht möglich, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären. Untersagt wird die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten ausschließlich anhand von Anschriftendaten. Bisher konnten Verbraucher meist nicht nachvollziehen, warum ihnen ein Kredit verwehrt wurde. Auskunftstellen wie beispielsweise die Schufa müssen in Zukunft gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, offenlegen und erklären. Fehler können so korrigiert werden. Eine Auskunft pro Jahr ist kostenlos.

Und auch die 20 Millionen Ruheständler wurden im Bundesrat bedacht: Trotz Rezession bekommen Deutschlands Rentner am 1. Juli die höchste Erhöhung ihrer Bezüge seit mehr als einem Jahrzehnt. Im Westen steigen die Renten um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. Weil zum 1. Juli auch der zuletzt erhöhte Krankenkassenbeitrag wieder sinkt, erhalten die Ruheständler bis zu 3,7 Prozent mehr. Die Bundesregierung hat inzwischen zugesagt, trotz Krise die Renten auf Dauer stabil halten zu wollen.

Unter dem Strich bekommen Rentner mit 1000 Euro monatlich 27 Euro mehr im Westen, 37 Euro Zuschlag sind es im Osten. Im vergangenen Jahr hatten die Rentner nur 1,1 Prozent mehr bekommen. 2007 waren es 0,54 Prozent. Davor gab es drei Nullrunden. Von der Erhöhung profitieren auch die rund 7,6 Millionen Menschen, die von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe leben. Der sogenannte Eckregelsatz steigt zum 1. Juli von 351 Euro monatlich auf 359 Euro.