CSU-Ministerpräsident attackiert im Abendblatt die SPD: „Es ist unverantwortlich, diesen Durchbruch der Föderalismuskommission jetzt kurz vor Schluss zu gefährden.“

Hamburg/Berlin. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat eine Lockerung der geplanten Schuldenbremse ausgeschlossen und der SPD fehlendes Verantwortungsbewusstsein vorgeworfen. „Bayern wird einer Entwertung der Schuldenbremse nicht zustimmen. Bayern erwartet hier Vertragstreue“, sagte Seehofer dem Hamburger Abendblatt. Eine effektive Schuldenbremse im Grundgesetz sei ein Meilenstein für eine zukunftsfeste und generationengerechte Finanzpolitik. „Es ist unverantwortlich, diesen Durchbruch der Föderalismuskommission jetzt kurz vor Schluss zu gefährden“, kritisierte der CSU-Chef den Koalitionspartner.

Seehofer betonte: „Wir haben nach langen und sehr schwierigen Verhandlungen ein Paket geschnürt, das schließlich von allen mitgetragen wurde. Bayern und die anderen finanzstarken Länder unterstützen bis 2019 den Tilgungsfonds mit zusätzlichen Millionenbeträgen, wenn für alle Länder ein konsequentes Neuverschuldungsverbot gilt. Das eine kann es ohne das andere nicht geben. Das sind wir unseren Kindern und Enkeln schuldig."

Der Bund und die Länder hatten sich bei den Beratungen der Föderalismuskommission im Februar auf die Schuldenbremse geeinigt. Am kommenden Freitag soll der Bundestag ein Verbot der Neuverschuldung beschließen. Dieses Verbot gilt für Bund und Länder von 2020 an. Schon von 2011 an soll die Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten. Mehrere Bundesländer wollen die vereinbarte Schuldenbremse im Grundgesetz jedoch wieder lockern, um in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck sprach das Thema bei einer Sitzung des SPD-Präsidiums an, das den Vorstoß unterstützte. Danach sollen das generelle Verbot der Neuverschuldung für die Länder gekippt und neue Schulden bis zu 0,15 Prozent des BIP ermöglicht werden. Dasselbe soll auch für Städte und Gemeinden gelten.