Kassel - Wer nach langer Selbstständigkeit sein Gewerbe verliert und zum Sozialfall wird, muss nicht in jedem Fall seine Lebensversicherungen verkaufen. Das Bundessozialgericht hat die Rechte Selbstständiger bei der Anwendung der Hartz-IV-Gesetze gestärkt. Demnach können die Versicherungen als Altersvorsorge unter einem bestimmten Schutz stehen (Az.: B 14 AS 35/08 R).