Regierungserklärungen gelten als ein wichtiges Instrument der öffentlichen Darstellung der Regierungspolitik. Nach Artikel 43 des Grundgesetzes kann die Regierung "jederzeit" eine Erklärung vor dem Bundestag abgeben. Meistens tritt der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin selbst ans Rednerpult, manchmal aber auch ein Minister. Zu Beginn einer Legislaturperiode geht es um die generelle Ausrichtung der zukünftigen Politik. Möglich sind auch Regierungserklärungen zu einzelnen Themenkomplexen, wie zum Beispiel bei der Rede zur Agenda 2010 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Rechtlich verbindlich ist eine Regierungserklärung nicht. Sie hat allerdings eine starke verfassungspolitische Verbindlichkeit für das Parlament. Die Initiative für eine Regierungserklärung geht immer von der Bundesregierung aus. Der Bundestag kann eine Regierungserklärung nicht verlangen oder einfordern.