Konjunkturpaket I, Konjunkturpaket II – und jetzt die Verlängerung der Abwrackprämie als möglicher Auftakt zu einem Konjunkturpaket III. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnt die Bundesregierung im Abendblatt-Interview vor Geldverschwendung.

Hamburg. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Bundesregierung angesichts immer neuer Konjunkturmaßnahmen zur Haushaltsdisziplin ermahnt. "Wir müssen die staatlichen Ausgaben wieder auf ein vernünftiges Maß zurückführen", forderte Voßkuhle im Interview des Hamburger Abendblatts. "Wir sind momentan in einer existentiellen Situation, die offensichtlich besondere Maßnahmen verlangt. Wir werden aber nicht mehr lange weitermachen können wie in den letzten Wochen und Monaten." Man dürfe "nicht zu überschwänglich werden mit dem Verteilen von Geld", warnte er. "Wir werden diese Krise nicht überleben ohne harte Einschnitte. Darauf müssen wir uns einstellen."

Voßkuhle, der voraussichtlich im kommenden Jahr die Nachfolge von Hans-Jürgen Papier als Präsident des Bundesverfassungsgerichts antritt, kritisierte die im Rahmen der Föderalismusreform II vereinbarte Schuldenbremse als unzureichend. "Die neue Schuldenbremse geht nicht sehr weit über das hinaus, was wir schon jetzt im Grundgesetz an Begrenzungen für neue Schulden vorfinden", bemängelte er. "In Ausnahmesituationen können auch weiterhin Schulden gemacht werden."

Zugleich verteidigte Voßkuhle das umstrittene Gesetz der Regierungskoalition zur Enteignung von Bank-Aktionären. "Das Grundgesetz ist wirtschaftspolitisch neutral. Wir haben ein breites Spektrum an Möglichkeiten, auf die Krise zu reagieren auch solche, die nicht der reinen marktwirtschaftlichen Lehre entsprechen", betonte der Vizepräsident. Artikel 14 des Grundgesetzes spreche ausdrücklich von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums sehe "auch die Möglichkeit der Enteignung" vor.