Ihre Aussage wurde mit Spannung erwartet, doch die Frau des Angeklagten schwieg. Anschließend haben Mitarbeiter des Jugendamtes ausgesagt.

Koblenz. Das Jugendamt Altenkirchen hatte nach eigenen Angaben wenig direkten Einblick in das häusliche Leben der Familie des wegen Missbrauchs angeklagten Detlef S. Ortstermine im Haus der Familie in Fluterschen hätten sich meist schwierig gestaltet, sagte die derzeit für die Familie zuständige Sachbearbeiterin am Mittwoch vor dem Landgericht Koblenz. "Ich hatte nicht den Eindruck, dass ich in seinem Haus willkommen war", fügte die Sozialarbeiterin hinzu.

Insgesamt waren am Mittwoch vier zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Jugendamts Altenkirchen als Zeugen geladen. Die Aussage von Amtsleiter Hermann-Josef Greb wurde für den Nachmittag erwartet. In der vergangenen Woche hatten die mutmaßlichen Opfer schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt erhoben, das trotz etlicher Hinweise auf Missbrauch und Misshandlung nicht eingeschritten sei.

Angeklagter begleitete Stieftochter ins Jugendamt

Die für die Familie zuständige Sachbearbeiterin betonte in ihrer Aussage, wegen der Schwierigkeiten bei den Ortsterminen habe man die Stieftochter des Angeklagten, Natascha S., immer wieder zu Terminen ins Jugendamt in Altenkirchen bestellt. Bei fast allen dieser Termine sei Detlef S. aber ebenfalls erschienen. Die 28-Jährige, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, hat acht Kinder von ihrem Stiefvater bekommen, wovon eines kurz nach der Geburt starb. Gerade in Bezug auf Natascha S. sei es immer das Ziel des Amtes gewesen, sie in ihrer Person zu stabilisieren, sagte die Sozialarbeiterin. Es sei allerdings nicht ihre Aufgabe gewesen sei, die Vaterschaft der Kinder von Natascha S. herauszufinden, fügte sie hinzu.

Vor den Aussagen der Jugendamtsmitarbeiter hatte der Vorsitzende Richter Winfried Hetger diese darauf aufmerksam, dass sie die Aussage verweigern könnten, weil im Zusammenhang mit dem Fall inzwischen auch gegen sie ermittelt werde. Grund sind mehrere Anzeigen gegen Jugendamtsleiter Hermann-Josef Greb und dessen Mitarbeiter, denen die Staatsanwaltschaft nachgehen muss, wie Staatsanwalt Thorsten Kahl erläuterte. Die Jugendamtsmitarbeiter verzichteten aber auf ihr Aussageverweigerungsrecht.

Ehefrau verweigert Aussage

Die Ehefrau des Angeklagten Detlef S. dagegen machte von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch. Ihr Auftritt als Zeugin vor Gericht dauerte am Mittwoch nur rund zwei Minuten, dann verließ die Frau den Gerichtssaal wieder.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen aus Fluterschen (Kreis Altenkirchen) 350 Fälle von sexuellem Missbrauch vor. Unter anderem soll er die Stieftochter Natascha und seine leibliche Tochter Jasmine zur Prostitution gezwungen haben. In der vergangenen Woche hatten die beiden Stiefsöhne von Detlef S. ausgesagt, der Angeklagte habe sie immer wieder mit einer selbst gebauten Peitsche und anderen Gegenständen geschlagen. Detlef S. hatte einen Teil seiner Taten gestanden. Er räumte 325 Fälle von sexuellem Missbrauch an seiner Tochter Jasmine ein.