Die Ex-Freundin wurde durch die Auswertung von Kachelmanns Handy ermittelt. Sie verweigerte aber eine Aussage vor dem Landgericht Mannheim.

Mannheim. Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann zeichnet sich eine Reise des Landgerichts Mannheim in die Schweiz zur Vernehmung einer ehemaligen Geliebten ab. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat über ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen bereits entschieden, wie die Nachrichtenagentur dapd am Dienstag erfuhr. Die ehemalige Freundin des 52-jährigen Fernsehmoderators soll von gewalttätigen Übergriffen berichtet haben. Der Vorfall soll sich wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen ereignet haben, wegen der Kachelmann seit September 2010 vor Gericht steht. Da die Schweizerin keinesfalls in die Medien will, lehnte sie ein Erscheinen in Mannheim ab. Dazu ist sie als Schweizerin berechtigt.

Das Landgericht Mannheim stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen, um die Zeugin in der Schweiz zu vernehmen . Der zuständige Leiter der Staatsanwaltschaft, Marcel Strassburger sagte am Dienstag: "Der Entscheid ist ergangen." Über den Inhalt der Entscheidung sagte er nichts. Allerdings verwies er darauf, dass die Zeugin den Beschluss innerhalb von zehn Tagen anfechten könne. Wann diese Frist abläuft, sagte der leitende Staatsanwalt ebenfalls nicht. Strassburger sagte auf Anfrage weiter, dass eine Zeugenvernehmung im Wege der Rechtshilfe nicht öffentlich sei. Die Medien bräuchten im Falle, dass es zur Zeugenvernehmung komme, also nicht anreisen.

Die Ex-Freundin, eine Medienschaffende, wurde durch die Auswertung des Handys von Kachelmann ermittelt. Bei einem Anruf der Staatsanwaltschaft soll sie von einem gewaltsamen Übergriff am 17. Januar 2010 berichtet haben. Sie sei von dem Vorfall schockiert gewesen. Als die Frau daraufhin vom Landgericht Mannheim als Zeugin geladen wurde, ließ sie durch ihre Anwältin mitteilen, dass sie nicht anreisen werde. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim ist der Grund hierfür, dass die Zeugin keinesfalls in die Medien will. Der Focus hatte am Jahresende über die bis dahin internen Vorgänge berichtet.

In der Verhandlung in Mannheim gab Kachelmanns Rechtsanwalt Johann Schwenn den vollen Namen der Schweizerin bereits mehrfach bekannt. Er wurde allerdings nie gedruckt. Nach Angaben Schwenns sagt die Zeugin die Unwahrheit. Kachelmanns sei am fraglichen Tag an einem anderen Ort gewesen.