Im Fall des Wettermoderators lassen sich die Spuren am angeblichen Tatmesser nicht eindeutig dem Angeklagten zuordnen, so ein Sachverständiger.

Mannheim. Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Untersuchung der Spuren am angeblichen Tatmesser kein eindeutiges Ergebnis gebracht. Nach Angaben des Gutachters vom Landeskriminalamt (LKA) befinden sich am Messergriff sowohl Spuren die auf das mögliche Opfer hinweisen, als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweist. „Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat, dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten“, sagte der Sachverständige Gerhard Bäßler am Montag vor dem Landgericht Mannheim.

Der Gutachter betonte, dass es sich bei der Spur am Messergriff um eine „Mischspur an der Nachweisgrenze“ handele. Die geringe Spur könne auch auf die glatte Oberfläche zurückgeführt werden. Eine andere Möglichkeit sei, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei. Eindeutiger sei die Spur dagegen an der Messerklinge. Hier fand der Sachverständige eine Spur, die dem möglichen Opfer, Kachelmanns langjähriger Freundin, zuzuordnen sei. Allerdings sei auch die Blutspur am Küchenmeser gering gewessen. Es habe sich um „winzige Abtragungen“ gehandelt, sagte Bäßler und fügte hinzu: „Es gibt hier nicht die klare Aussage: So muss es gewesen sein.“

Die 37-jährige Radiomoderatorin gibt an, in der Nacht zum 9. Februar nach einem Streit mit dem Tode bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Der 52-jährige Kachelmann bestreitet die Tat.

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Verteidiger Johann Schwenn rechnet mit Revision

Der Verteidiger des wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderators Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, will mit seinem aggressiven Verhalten für eine Revision vorsorgen. "Wer zu feige ist, den Anspruch des Angeklagten auf ein gerechtes Urteil beizeiten einzufordern, darf nicht überrascht sein, wenn ihm später der Bundesgerichtshof nicht dabei hilft", sagte der Jurist der Wochenzeitung "Die Zeit". Ein Hauptverfahren dürfe nur eröffnet werden, wenn das Gericht eine Verurteilungsprognose stelle. "Solange die Strafkammer nicht erkennen lässt, dass sich ihre Prognose nicht bestätigen wird, muss sich der Verteidiger auf eine Revision einrichten und schon in der Verhandlung dafür sorgen, dass dieses Rechtsmittel auch Erfolg hat", sagte Schwenn.

Schwenn sprach von einem "entgleisten Verfahren" gegen Kachelmann. Er warf den von ihm angegriffenen Staatsanwälten vor, Kachelmann "nach Kräften beschädigt" zu haben. Schwenn erneuerte zudem seine Vorwürfe gegen "Focus" und "Bunte" . "Zeugen, die ihre Aussagen nach Honorierung von interessierter Seite zum Nachteil unseres Mandanten ändern", dürften nicht erwarten, dass die Verteidigung dazu schweigt. Schwenn hatte die Publikationen des Burda Verlags bezichtigt, Zeuginnen bezahlt und beeinflusst zu haben. Die Hubert Burda Media Gruppe hatte die Vorwürfe als absurd zurückgewiesen.