Der Kachelmann-Prozess wird immer verworrener: Jetzt geht es um medizinische Gutachten zu den Verletzungen - bisher aber ohne Ergebnis.

Mannheim. Im Kachelmann-Prozess wird es medizinisch: Könnte sich das mutmaßliche Opfer seine Verletzungen selbst zugefügt haben? Einige der Bilder, die der Rechtsmediziner mitgebracht hatte, waren auch von den Zuschauerbänken aus zu erkennen. Fotos von Blutergüssen auf den Oberschenkeln der Frau, die Jörg Kachelmann vergewaltigt haben soll, rötlich-violett auf blasser Haut. Die entscheidende Frage: Hat sich das mutmaßliche Opfer die Verletzungen möglicherweise selbst zugefügt?

Am Montag sagte vor dem Landgericht Mannheim der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann aus. Die Verteidigung hatte Brinkmann als Gutachter vorgeschlagen, das Gericht hatte den erfahrenen Experten bereits im Oktober wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. In einer Expertise hatte Brinkmann noch vor Verfahrensbeginn geschrieben, dass sich die 37-Jährige ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Nun wurde Brinkmann als sogenannter sachverständiger Zeuge gehört. Das bedeutet: Er durfte nur über seine Wahrnehmungen sprechen, jedoch vor Gericht keine Schlussfolgerungen daraus ziehen. Nach Darstellung der Frau sollen die Blutergüsse entstanden sein, als Kachelmann mit den Knien ihre Oberschenkel auseinanderdrückte. Hierzu allerdings scheint die von Brinkmann festgestellte Form der Hämatome nicht zu passen.

Brinkmann zog Vergleiche zu Verletzungen durch Faustschläge. „Die sichelförmige Kontur ist bekannt von entsprechenden Verletzungen bei Kindesmisshandlungen“, so Brinkmann. Hierfür brauche es „eine gewisse kinetische Energie“ – sprich: eher einen Schlag als einen dauerhaften Druck. Die mögliche, aber nicht ausgesprochene Schlussfolgerung: Sabine W. (Name geändert) könnte sich die Blutergüsse selbst zugefügt haben. Auch Kachelmann schaute die Bilder an, mit seiner Verteidigerin über die Fotomappe gebeugt. Dann machte er einen angedeuteten Faustschlag, als wollte er etwas demonstrieren. Der Wettermoderator bestreitet die Vorwürfe gegen ihn. Am Rande der Vernehmung kam es wieder zu einem lautstarken Wortgefecht im Gerichtssaal. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn kritisierte, dass Brinkmann vor seinem ersten Auftritt bei Gericht gründlich durchsucht worden war und machte dafür die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Als Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge widersprechen wollte, fuhr ihn der beisitzende Richter Joachim Bock an: „Jetzt sind Sie mal still, Herr Oltrogge!“ Oltrogge setzte nochmals an: „Ich beanstande diese Art und Weise...“ – Nun schrie Richter Bock den Staatsanwalt geradezu an: „Jetzt reicht’s aber wirklich!“

Zu Beginn der Verhandlung hatte Verteidiger Schwenn die psychologische Sachverständige Luise Greuel angegriffen. Die Verteidigung will Greuel aus dem Prozess drängen und hatte bereits vorletzte Woche einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gestellt. Greuel hatte die Glaubhaftigkeit der Aussage von Sabine W. untersucht – mit offenem Ergebnis: Es könnte weder ausgeschlossen werden, dass sie absichtlich lüge, noch dass es sich um eine autosuggestiv generierte Aussage handele. Ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ lasse sich nicht bestätigen. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte das Gutachten stets als entlastend interpretiert. Allerdings nimmt Greuel auch zur Möglichkeit einer Traumatisierung der Frau Stellung. Dabei, kritisierte Schwenn, stelle sie „eine von radikalfeministischen Autorinnen ersonnene Theorie“ über die Traumatisierung von Vergewaltigungsopfern als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis dar. Dabei machte sich Schwenn die Mühe, Greuels 1993 erschienene Dissertation über die „Polizeiliche Vernehmung vergewaltigter Frauen“ zu zerpflücken. Über den Befangenheitsantrag ist noch nicht entschieden. Der Prozess soll am kommenden Montag mit der Vernehmung der medizinischen Sachverständigen fortgesetzt werden. (dpa)