Die Auswertung von DNA-Spuren ergibt keinen Beleg dafür, dass Jörg Kachelmann seine Geliebte mit einem Messer bedroht und verletzt hat.

Mannheim. Ein guter Tag für Jörg Kachelmann und ein Rückschlag für die Ankläger: Die Spuren am angeblichen Tatmesser belasten Jörg Kachelmann nicht. Das ergab die Vernehmung eines Sachverständigen des Landeskriminalamts Baden- Württemberg am Montag vor dem Landgericht Mannheim. Dem Fernsehmoderator wird vorgeworfen, er habe seine langjährige Geliebte vergewaltigt. Dabei soll er ihr ein Küchenmesser an den Hals gedrückt haben. Eindeutige DNA-Spuren Kachelmanns auf dem Messer finden sich jedoch nicht, so der Gutachter.

Auch scheinen die Untersuchungsergebnisse an der Messerklinge nicht zu dem angeblichen Tatablauf zu passen: Nach den Schilderungen der Nebenklägerin Simone W. (Name geändert) soll Kachelmann sie mit dem Messer am Hals von der Küche ins Schlafzimmer gezerrt haben. Während der gesamten Vergewaltigung habe er ihr den Messerrücken an den Hals gedrückt. Simone W. hatte nach der angeblichen Tat Schürfverletzungen am Hals.

Doch weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich jedoch überhaupt nachweisbare DNA-Spuren, also auch nicht solche des mutmaßlichen Opfers. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden“, so der LKA-Experte Gerhard Bäßler.

Zunächst meinte Bäßler, mögliche Spuren könnten beim Einpacken des Messers in eine Plastiktüte verloren gegangen sein. Dann jedoch kam ein entlastender Hinweis von unerwarteter Seite: Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge wies darauf hin, dass das Messer bei der Spurensicherung in einen speziellen Karton verpackt und mit sterilem Kabelbinder fixiert worden war. „Dann können wir das Thema Spurenverlust vernachlässigen“, sagte Bäßler.

Die Staatsanwaltschaft ist zwar gesetzlich verpflichtet, auch Anhaltspunkte zu ermitteln, die den Beschuldigten entlasten. Doch gerade im Verfahren gegen Kachelmann hatte die Verteidigung den Ermittlern immer wieder vorgeworfen, sie würden einseitig ermitteln.

Wenn aber Kachelmann Simone W. das Messer an den Hals gedrückt hätte, dann, so der Sachverständige, hätte er mehr Spuren erwartet - sowohl Spuren Kachelmanns am Messergriff als auch Spuren des mutmaßlichen Opfers an der 8,5 Zentimeter langen, geriffelten Klinge.

Zwar waren am Griff des Messers Spuren nachweisbar, hierbei handelte es sich jedoch um „Mischspuren“, die Kachelmann nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Auch sei nicht auszuschließen, dass eine „Spurenübertragung“ stattgefunden – also Simone W. winzige Hautpartikel ihres Ex-Geliebten auf das Messer übertragen hat.

Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn zeigte sich anschließend zufrieden: „Es gibt keinen Sachbeweis dafür, dass die Aussage der Nebenklägerin richtig ist.“ Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. (dpa/abendblatt.de)