Im Fall Kachelmann lassen sich die Spuren am angeblichen Tatmesser nicht eindeutig zuordnen. Sie liegen an der “Nachweisgrenze“.

Mannheim. Im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Untersuchung der Spuren am angeblichen Tatmesser kein klares Ergebnis gebracht. Der Sachverständige des Landeskriminalamts Baden-Württemberg sagte am Montag vor dem Landgericht Mannheim es gebe „keinen eindeutigen Nachweis“. Gutachter Gerhard Bäßler hatte das angebliche Tatmesser ausgewertet, mit dem Kachelmann seine frühere Freundin am 9. Februar bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll. Dabei ging es insbesondere um den Messergriff, den Kachelmann während der Vergewaltigung in der Hand gehabt haben soll. Bäßler sagte am Montag vor dem Landgericht Mannheim: „Der Angeklagte ist als Verursacher der Spur nicht auszuschließen. Aber auch eine Sekundärübertragung ist möglich.“ Als mögliche Sekundärübertragung nannte Bäßler, dass die Frau zuerst Kachelmann anfasste und direkt danach das Messer.

Auf dem Messergriff entdeckte Bäßler insgesamt nur wenige DNA-Spuren, sie lagen nach seinen Worten an der "Nachweisgrenze“. Dabei fand er Mischspuren von zwei Personen. Eine passe zu dem möglichen Opfer, die andere könne von Kachelmann stammen. Allerdings hielt Bäßler bei einem intensiven Kontakt eine eindeutigere Spur für wahrscheinlich. Zunächst vermutete Bäßler, dass sich die Spuren auf dem glatten Messer durch den Transport verringert haben könnten. Aber die Staatsanwaltschaft legte ein Protokoll vor, wonach das Messer nach der Sicherstellung mit Kabelbinder fixiert und versendet worden war. Bäßler hielt aufgrund dieser Information eine Spurenverminderung für sehr unwahrscheinlich.

Das mögliche Vergewaltigungsopfer soll jedoch bei der Polizei ausgesagt haben, dass sie das Messer nach der Vergewaltigung kurz in der Hand gehabt und dann wieder zurückgelegt haben. Eindeutiger ist die Spurenlage auf der Messerschneide. Das Küchenmesser hat auf einer Seite einen Wellenschliff, auf dieser Seite fand der Sachverständige DNA der Ex-Freundin, auf der gegenüberliegenden Seite dagegen nicht. Auch auf dem Bettlaken und einem Handtuch im Bad fanden sich "Mischspuren“ von Sperma und Blut. Hier war die Zuordnung zu Kachelmann eindeutig, das Blut stammt vom angeblichen Opfer, sie hatte damals ihre Menstruation. Auch die DNA auf dem Tamponfaden weist auf den Angeklagten. Seine Ex-Freundin gab bei ihrer Polizeiaussage an, er habe ihr den Tampon vor der Vergewaltigung herausgezogen. An dem Strickkleid, das die Ex-Freundin am angeblichen Tattag trug, wurden am Oberarm Kachelmann zuzuordnende Spuren gefunden. Am Saum verlief die DNA-Untersuchung dagegen negativ.

Staatsanwaltschaft will Zeugin in der Schweiz vernehmen

Inzwischen gab Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge auf Nachfrage bekannt, dass er eine Reise des Gerichts in die Schweiz befürwortet. Dort solle die Schweizer Zeugin vernommen werden, die Kachelmann wegen gewaltsamer Übergriffe angeblich belastet. Das Nachrichtenmagazin „Focus“ hatte vor einer Woche berichtet, dass die Frau durch die Auswertung von Kachelmanns Handy von der Staatsanwaltschaft ermittelt wurde. Sie lehne aber ein Erscheinen vor einem deutschen Gericht ab, weil sie nicht in die Medien wolle. Oltrogge hält auch eine Videovernehmung der Zeugin für möglich, wenn die Schweiz die technischen Voraussetzungen zur Verfügung stelle.