Unterlagen können bis zum 30. Juni in Amtsstuben eingesehen werden

Kiel/Hamburg. Die geänderten Pläne für die anstehende Elbvertiefung liegen seit gestern öffentlich aus, wie es im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens rechtlich vorgeschrieben ist. Bis zum 30. Juni sind die Unterlagen, die offiziell mit "Planänderung III" betitelt sind, in Ämtern in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein einsehbar.

Auf diese Auslegung hatte die zuständige Planfeststellungsbehörde, die unabhängig ist und in der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel angesiedelt ist, bisher auf dem rechtlich vorgeschriebenen Weg in Form einer sogenannten amtlichen Bekanntmachung hingewiesen. Die Bekanntmachung zur Auslegung der Pläne ist auf der Webseite der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord einsehbar. Unter dem Unterpunkt "Aktuelles", "Planfeststellung" kann das sechsseitige Pdf-Dokument eingesehen werden, in dem die Ämter verzeichnet sind, in denen die Unterlagen ausliegen. Bürger und Verbände, die sich von der Planung betroffen fühlen, können bis zum 14. Juli dieses Jahres ihre Einwendungen bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel oder bei der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit einreichen. Das Vorhaben, die Elbe um etwa einen Meter zu vertiefen, damit größere Containerschiffe den Hamburger Hafen erreichen können, stößt südlich der Elbe auf Widerstand. Wegen Bedenken bei der Deichsicherheit, wurde das im Jahr 2007 begonnene Planfeststellungsverfahren ausgesetzt. Die Pläne wurden daraufhin überarbeitet.

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