Schließt ein Mitarbeiter einen Altersteilzeitvertrag ab, droht ihm nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur, es sei denn er kann nachweisen, dass er einen wichtigen Grund für die Vereinbarung hatte, zum Beispiel, dass ihm ansonsten gekündigt worden wäre. (BSG v. 21.07.09, B 7 AL 6/08 R)

Mahnt der Arbeitgeber wegen wiederholter Unpünktlichkeit den Mitarbeiter immer wieder ab, kann er ihn später nicht fristlos kündigen, da er zu lange Nachsicht mit den Verspätungen gezeigt hat und seine Abmahnungen nicht zu Konsequenzen geführt haben. (LAG Rheinland-Pfalz v. 23.04.09, 10 Sa 52/09)

Zeitarbeitsfirmen können für ihre Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beanspruchen, weil bei ihnen vorübergehender Arbeitsausfall wegen sinkender Auftragsnachfrage branchenüblich und damit "vermeidbar" im Sinne von § 170 SGB III ist. (BSG v. 21.07.09, B 7 AL 3/08 R)

Beantragt ein Arbeitnehmer Urlaub und droht dem Arbeitgeber, wenn er ihn nicht bewillige, krank zu sein, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. (BAG v. 12.03.09, 2 AZR 251/07)

Eine Altersgrenze von 40 Jahren für Anstellungsverträge mit Nachwuchswissenschaftlern stellt eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung dar und ist unwirksam. (LAG Köln, v. 12.02.2009, 7 Sa 1132/08)

Unser Autor Christian Wieneke-Spohler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Im Internet: www.martens-vogler.de