In Berlin hat die am Mittag die Wahl des Bundespräsidenten begonnen. Erstmals wird ein amtierender Bundespräsident von Gegenkandidaten herausgefordert.

Berlin. In Berlin hat am Sonnabend die Wahl des nächsten Bundespräsidenten begonnen. Amtsinhaber Horst Köhler stellt sich für weitere fünf Jahre zu Wiederwahl. Der 66-Jährige wird von Union, FDP und den bayerischen Freien Wählern unterstützt, die zusammen auf 614 Stimmen kommen. Dies ist nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit, die für einen Sieg im ersten Wahlgang erforderlich ist. Chancen rechnet sich auch seine Herausforderin Gesine Schwan aus, die von SPD und Grünen unterstützt wird. Die Linke, die über 90 Stimmen verfügt, hat mit dem Schauspieler Peter Sodann einen eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt. Er gilt ebenso wie der Kandidat der rechtsextremen NPD und DVU, Frank Rennicke, als chancenlos. Mit einem Ergebnis des ersten Wahlganges wurde gegen 14 Uhr gerechnet.

Bundestagspräsident Norbert Lammert erinnerte in seiner Eröffnungsansprache der Bundesversammlung mit Blick auf das Gründungsdatum der Bundesrepublik an „60 außergewöhnlich gute, erfolgreiche Jahre in Frieden und Freiheit“, die im wesentlichen dem Grundgesetz der Bundesrepublik zu verdanken seien. Das Vertrauen „in die beste und freiheitlichste Verfassung“ sei jedoch nicht vom Himmel gefallen, sondern über die Jahre gewachsen. „Wir haben viele gute Gründe, den 60. Geburtstag unserer Bundesrepublik Deutschland für einen dankbaren Rückblick zu nutzen“, sagte Lammert.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder zeigte sich zuversichtlich, dass Köhler bereits im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erhält. Er gehe davon aus, dass die Freien Wähler ihre Zusage zur Wahl des Amtsinhaber einhielten.

Für Aufsehen sorgten Anträge der rechtsextremen NPD zur Geschäftsordnung. Diese hatte unter anderem beantragt, dass sich die Kandidaten jeweils in 30-minütigen Reden vorstellen sollten. Sämtliche andere Parteien lehnten die Ansinnen jedoch ab.

Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus den 612 Abgeordneten des Bundestages sowie einer gleichgroßen Anzahl von Delegierten der Länder. Erst in einem möglichen dritten Wahlgang reicht die absolute Mehrheit.